Gewerbean-, -um- und -abmeldung
Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zu Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Die Formulare finden Sie untenstehend. Sie können diese ausdrucken und von Hand (bitte gut lesbar) ausfüllen. Die ausgefüllten Vordrucke können Sie uns auf jedem Weg (per Post, per Fax, eingescannt als PDF-Datei, als E-Mailanhang oder auch persönlich) zukommen lassen.
Häufig sind vor Betriebsaufnahme Fragen zur Rechtsform, zur baurechtlichen Zulässigkeit, zu notwendigen Genehmigungen oder zum Handwerkrecht zu klären. Zur Klärung dieser Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg zur Verfügung.
Für Gewerbean-, -um-, abmeldungen werden Gebühren in Höhe von 16,- € erhoben.
Fachbereich 1, Referat 1.2.4 Gewerberecht
| Ansprechpartnerin: | Ingrid Koch |
| Telefon: | 07641/452-343 |
| Telefax: | 07641/452-699 |
| E-Mail: | i.koch@emmendingen.de |
| Zimmer: | 016 |
| Ansprechpartnerin: | Britta Kern |
| Telefon: | 07641/452-377 |
| Telefax: | 07641/452-699 |
| E-Mail: | b.kern@emmendingen.de |
| Zimmer: | 016 |









