Der Gutachterausschuss
Aufgaben und Amtszeit
Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich aus den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB § 193) und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg:
(1) Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten
und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn
1. die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung
der Aufgaben nach diesem Gesetzbuch,
2. die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für
ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer
gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden,
3. die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am
Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des
Grundstücks von Bedeutung ist, oder
4. Gerichte und Justizbehörden es beantragen. Unberührt bleiben
Antragsberechtigungen nach anderen Rechtsvorschriften.
(2) Der Gutachterausschuss kann außer über die Höhe der Entschädigung für den
Rechtsverlust auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere
Vermögensnachteile erstatten.
(3) Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt
Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
(4) Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder
vereinbart ist.
(5) Eine Abschrift des Gutachtens ist dem Eigentümer zu übersenden.
Amtszeit:
Die Amtszeit beginnt am 01.02.2012 und endet am 31.01.2016









