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Aufgaben und Amtszeit

Aufgaben des Gutachterausschusses

Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich aus den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB § 193) und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg:

(1)    Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten
         und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, wenn


         1.    die für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden bei der Erfüllung 
                der Aufgaben nach diesem Gesetzbuch,
         2.    die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für
                ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer
                gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden,
         3.    die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am
                Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des
                Grundstücks von Bedeutung ist, oder
         4.    Gerichte und Justizbehörden es beantragen. Unberührt bleiben
                Antragsberechtigungen nach anderen Rechtsvorschriften.


(2)    Der Gutachterausschuss kann außer über die Höhe der Entschädigung für den
         Rechtsverlust auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere
         Vermögensnachteile erstatten.


(3)    Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt
         Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.


(4)    Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder
         vereinbart ist.


(5)    Eine Abschrift des Gutachtens ist dem Eigentümer zu übersenden.

Amtszeit:

Die Amtszeit beginnt am 01.02.2012 und endet am 31.01.2016



 


 
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