Haltung eines Kampfhundes
Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist.
Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.
Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
- Sachkunde
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
- Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben.
- Besondere Haftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag formlos bei uns (siehe Ansprechpartner unten) stellen. Folgende Angaben müssen im Antrag enthalten sein:
- Ihre Personalien
- die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
- Geschlecht
- Fellfarbe
- Geburtsdatum oder Alter
- Kennzeichnung des Hundes
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ortspolizeibehörde ein. Die Gemeinde prüft die Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
- §§ 3 und 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)
Fachbereich 1: Service und Sicherheit
| Ansprechpartner: | Uwe Ehrhardt Fachbereichsleiter |
| Telefon: | 07641/452-580 |
| Telefax: | 07641/452-303 |
| E-Mail: | |
| Zimmer: | S 201 |









