Das Aufgabengebiet des Naturschutzes obliegt überwiegend der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.
Dazu zählen u. a. der Vollzug des Natur- und Artenschutzrechts bzw. die Zuständigkeiten für
• Einhaltung Naturschutzgesetz (z. B. Schonzeiten bei der Grünpflege)
• Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturparks und NATURA 2000)
• Besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG
• Streng geschützte Arten, sowohl für wild lebende als auch für die Haltung und den Handel mit geschützten Arten
• Zuschüsse und Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie
Ansprechpartner:
Naturschutzverwaltung
Tel.: 07641/451-486
E-Mail: a.hess@landkreis-emmendingen.de
Die Stadt Emmendingen besitzt u. a. Zuständigkeiten in den Bereichen Naturdenkmale (Einzelgebilde und flächenhafte Naturdenkmale) und dem Biotopverbund.









