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Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie

  • eine Schreckschusswaffe,
  • eine Reizstoffwaffe oder
  • eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung bei sich führen wollen.

Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume,
  • des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder
  • einer Schießstätte.

Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat – in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.

Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.

 

Voraussetzung

Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
    Sie dürfen vor allem keine Vorstrafen haben.
  • persönliche Eignung
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    • geschäftsunfähig,
    • alkoholabhängig oder
    • psychisch krank sind.

Verfahrensablauf

Sie können den Kleinen Waffenschein bei uns beantragen. Ansprechpartner sehen Sie weiter unten. Wir überprüfen dann, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holen wir folgende Auskünfte ein:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
  • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Sonstiges

Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet.

Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass

  • diese Gegenstände nicht abhandenkommen oder
  • Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen.

Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Gebührentabelle

Fachbereich 1, Service und Sicherheit

Ansprechpartner:

Uwe Ehrhardt

Fachbereichsleiter

Telefon: 07641/452-580
Telefax: 07641/452-303
E-Mail:

u.ehrhardt@emmendingen.de

Zimmer: S 201
 
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