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Der Familienpass

Der Familienpass wurde zum 1. Mai 2009 eingeführt, um Familien mit Kindern und geringem Einkommen zu entlasten.

Was ist der Familienpass?
Der Emmendinger Familienpass ist ein Ausweis für Familien mit Kindern, der den/die Inhaber/in und die eingetragenen Familienangehörigen berechtigt, die aufgeführten Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen.


Wer kann den Familienpass beantragen?
Alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Emmendingen gemeldet sind, mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft leben und einen der im Antrag aufgeführten aktuellen Leistungsbescheide (Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe) vorlegen können.

 

Als Familienangehörige gelten der/die im Haushalt lebende Ehepartner/in bzw. der/die im Haushalt lebende nichteheliche Lebenspartner/in und alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren (Hauptwohnsitz).


Wie lange gilt der Familienpass?
Der Emmendinger Familienpass gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.


Besondere Hinweise:
Der Emmendinger Familienpass ist nicht übertragbar. Bei einem Wegzug aus Emmendingen oder Wegfall der o. g. Voraussetzungen ist er im Bürgeramt abzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung wird er eingezogen und eine künftige Berechtigung ausgeschlossen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Emmendinger Familienpass nur in Verbindung mit dem Personalausweis gilt.

 

Kosten, Beiträge und Hilfen, die bereits durch das Landratsamt oder durch das Jobcenter Emmendingen erstattet werden, können mit dem Familienpass nicht mehr geltend gemacht werden.

Welche Leistungen bietet der Familienpass?

Für

Ermäßigung der

- ALG II-Empfänger

- Sozialhilfe-Empfänger

- AsylbLG-Empfänger

- Wohngeldempfänger, auch wenn sie Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) erhalten (Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Tageseinrichtungen)

 

- Jahres-Familienkarte „Stadtbibliothek“ auf 20 Euro

- Jahres-Familienkarte „Freibad“ auf 65 Euro

- Familienkarte „Städt. Museen“ auf 2,50 Euro

   
- Wohngeldempfänger, die keine SGB VIII-Leistungen (s.o.) vom Landratsamt und keinen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten
 
- Jahres-Familienkarte „Stadtbibliothek“ auf 20 Euro
- Jahres-Familienkarte „Freibad“ auf 65 Euro
- Ermäßigung der Familienkarte „Städt. Museen“ auf 2,50 Euro
Reduzierung der Betreuungskosten in Emmendinger Kindertagesbetreuungs-einrichtungen (Hort, Kernzeit, Ganztagskindergarten, Krippe):
 
Bei einem Kind Reduzierung um 10%;
bei zwei Kindern Reduzierung um 35%;
bei drei Kindern Reduzierung um 50%;
bei vier Kindern Reduzierung um 75%.
 

Für die Reduzierung des Beitrags für ein Mittagessen für Schüler/innen an städtischen Schulen auf 1 Euro und für die Ermäßigung der Essenskosten in der Kindertagesbetreuung auf monatlich 20 Euro stellen Sie bitte einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Emmendingen, Wohngeldstelle, Hochburger Str. 56/4, 79312 Emmendingen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Fachbereich 4 Familie, Kultur und Stadtmarketing

Straße Landvogtei 10  
Telefon: 07641 452-378 oder -270  
Telefax: 07641 452-396  
E-Mail: s.morina@emmendingen.de  

Antragstellung bei: Große Kreisstadt Emmendingen

Straße: Landvogtei 10, 79312 Emmendingen
Telefon: 07641 452-200
Telefax 07641 452-395
E-Mail: buergeramt@emmendingen.de
Öffnungszeiten:

Mo/Di

Mi

Do

Fr

jeden 1. Sa

8:00–16:00 Uhr

8:00–14:00 Uhr

 8:00–19:00 Uhr

8:00–15:00 Uhr

10:00–13:00 Uhr

Sowie in den Ortschaftsverwaltungen
 
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