Planung und Entwicklung
Aufgaben der Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung
Der Flächennutzungsplan hat gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die Aufgabe, „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial-gerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“. Er ist somit ein umfassender räumlicher Entwicklungsplan, der nach § 5 BauGB die Grundzüge der Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergeben, flächendeckend für das ganze Gemeindegebiet - im Falle einer Verwaltungsgemeinschaft für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen (VVG) - steuert.
Als vorbereitender Bauleitplan stellt der FNP darüber hinaus innerhalb der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung eine verbindliche Vorgabe für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) dar. Folgerichtig bedürfen Bebauungspläne, die aus dem FNP entwickelt werden, keiner behördlichen Genehmigung. Der Flächennutzungsplan der VVG Emmendingen wurde am 14.07.2006 durch öffentliche Bekanntmachung wirksam.
Flächennutzungsplan Nördlicher Teil
- Gemeinde Malterdingen
- Gemeinde Teningen mit den Ortschaften Heimbach und Landeck
- Gemeinde Freiamt
Flächennutzungsplan Südlicher Teil
- Stadt Emmendingen mit den Ortschaften Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser und Windenreute.
- Gemeinde Teningen mit den Ortschaften Bottingen, Köndringen und Nimburg
- Gemeinde Sexau
Punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplans
Bei einer punktuellen Änderung wird der Flächennutzungsplan nur für einen bestimmten, klar abgegrenzten Bereich angepasst. Dies ist notwendig, wenn sich die geplante Nutzung einzelner Flächen ändert oder neue Planungen umgesetzt werden sollen. Alle übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplans bleiben unverändert. Die Änderung erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
Am Erlengraben - Feuerwehr Gemeinde Sexau
Cover (PDF-Dokument, 238,90 KB)
Deckblatt - Änderungsbereich 1 (PDF-Dokument, 531,10 KB)
Deckblatt - Änderungsbereich 2 (PDF-Dokument, 545,32 KB)
Begründung (PDF-Dokument, 2,34 MB)
Artenschutzrechtliche Erfassung und Beurteilung (PDF-Dokument, 1,72 MB)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 574,70 KB)
Standortalternativenprüfung (PDF-Dokument, 3,32 MB)
Feuerwehr - Gemeinde Freiamt
Jugendverkehrsschule - Stadt Emmendingen
Kleb - Gemeinde Malterdingen
Cover (PDF-Dokument, 15,68 KB)
Deckblatt (PDF-Dokument, 2,15 MB)
Begründung (PDF-Dokument, 1,88 MB)
Flächenbilanz Wohnbauflächen (PDF-Dokument, 23,02 KB)
Standortuntersuchung Wohnbauflächen (PDF-Dokument, 1,89 MB)
Standortuntersuchung Sondergebiet (PDF-Dokument, 3,98 MB)
Übersichtsplan Infrastruktur (PDF-Dokument, 2,73 MB)
Hochwassergefahrenkarte Malterdingen (PDF-Dokument, 11,3 MB)
Entwicklungsperspektiven des Lebensmitteleinzelhandels in der Gemeinde (PDF-Dokument, 6,38 MB)
Machbarkeitsuntersuchung verkehrliche Erschließung (PDF-Dokument, 1,33 MB)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 2,56 MB)
Antragstellung auf Befreiung nach § 78 Abs. 2 WHG (PDF-Dokument, 4,26 MB)
Bekanntmachung der Genehmigung und Wirksamkeit (PDF-Dokument, 181,47 KB)
Schooren - Gemeinde Teningen
Cover (PDF-Dokument, 43,71 KB)
Deckblatt - Schooren (PDF-Dokument, 356,92 KB)
Deckblatt - Breitigen III (PDF-Dokument, 136,70 KB)
Begründung (PDF-Dokument, 3,12 MB)
Scopingpapier (PDF-Dokument, 345,00 KB)
Wasserwirtschaftliches Fachgutachten (PDF-Dokument, 19,9 MB)
Untere Lerchacker - Stadt Emmendingen
Ziegelbreite III - Gemeinde Teningen
Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 13a BauGB
Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB kann der Flächennutzungsplan nachträglich angepasst werden. Dies ist möglich, wenn ein Bebauungsplan von den bisherigen Darstellungen abweicht, die städtebauliche Entwicklung insgesamt jedoch geordnet bleibt.
Der Flächennutzungsplan wird in diesem Fall nicht im Vorfeld geändert, sondern im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren entsprechend fortgeschrieben.

















