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Ganztag und Betreuung an Schulen

Schulkindbetreuung im Schuljahr 2026/27: Neue Betreuungsangebote ab 01.09.2026

Zum neuen Schuljahr tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung für Kinder im Grundschulalter nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft. Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs hat der Stadtrat am Dienstag, 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung eine Veränderung des Angebots in der Schulkindbetreuung beschlossen. Die Sitzungsvorlage finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Emmendingen.

Alle Familien,

  • deren Kind aktuell die Klasse 1, 2 oder 3 besucht und für welches ein Betreuungsvertrag besteht oder
  • die einen Betreuungsbedarf für ein Kind angemeldet haben, das im Schuljahr 2026/27 in die 1. Klasse oder die Juniorklasse eingeschult wird,

erhalten von der Stadtverwaltung in der Kalenderwoche 14 (ab dem 30.03.2026) ein ausführliches Informationsschreiben. 

In derselben Woche werden auch auf diese Seiter weitere Informationen zum künftigen Betreuungsangebot bereitgestellt.

Schule: Oft mehr als nur Unterricht

Unterricht am Vormittag reicht häufig nicht aus, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Deshalb sind zwei Emmendinger Grundschulen Ganztagsschulen. Deren Schultag endet an drei bzw. vier Wochentagen erst um 16 Uhr. Kinder aus allen Schulbezirken können bei Interesse auf eine Ganztagsschule wechseln.

Außerdem bietet die Stadt Emmendingen sowohl an Ganztags-, als auch Halbtagsschulen ab der 1. Klasse eine kostenpflichtige Betreuung an. Die Schulkindbetreuung findet in den Schulwochen vor und nach dem Unterricht statt. Familien haben die Möglichkeit in den Schulferien eine Ferienbetreuunug zu buchen. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über den Rechtsanspruch, Schulkindbetreuung und Ganztagsschulen.

Betreuungseinrichtungen an Schulen

An allen städtischen Grundschulen gibt es Betreuungsangebote für Schulkinder. Im Elternportal LITTLE BIRD erhalten Sie umfassende Informationen über die einzelnen Einrichtungen, deren Öffnungszeiten und die Kontaktdaten der Einrichtung. Mit Klick auf die Einrichtung landen Sie direkt beim jeweiligen Portalprofil.

Trägerin aller Einrichtungen ist die Stadt Emmendingen:
Fachbereich Bildung, Betreuung, Soziales - Abteilung Schule und Jugend - Landvogtei 10 - 79312 Emmendingen.

FAQ zum Rechtsanspruch

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27?

Am 12. Oktober 2021 trat das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII, § 24a).

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:

  • Jedes Kind hat von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
  • Im Schuljahr 2029/30 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und die Grundstufe der SBBZ diesen Rechtsanspruch.
  • Er umfasst maximal 8 Zeitstunden (inklusive Unterrichtszeit) an 5 Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche. 
  • Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien ist möglich.

Ab wann gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung? Für wen gilt er?

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben neu eingeschulte Grundschulkinder sowie Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Juniorklassen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Dieser Anspruch gilt im Schuljahr 2026/27 nur für Kinder der ersten Jahrgangsstufe in Grundschulen, Juniorklassen und der Grundstufe der SBBZ. In den nächsten Schuljahren kommt dann immer eine Jahrgangsstufe dazu. Der Rechtsanspruch gilt immer ab dem Tag der Einschulung. In Emmendingen bieten wir Betreuung jedoch schon ab Anfang September an.

SchuljahrJahrgangsstufe (Klasse)
2026/271
2027/281, 2
2028/291, 2, 3
2029/301, 2, 3, 4

An welchen Tagen gilt der Anspruch?

Der Anspruch besteht von Montag bis Freitag. Auch in den Schulferien.

Kein Anspruch besteht an Feiertagen und insgesamt 20 Schließtagen (vier Wochen) in den Schulferien.

Wie viele Stunden pro Tag umfasst der Anspruch?

Der Anspruch auf die Betreuung besteht täglich für maximal acht Zeitstunden, also 8 x 60 Minuten pro Tag.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie viel Betreuung sie für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten.

Muss der Betreuungsbedarf für mein Kind angemeldet werden?

Ja, damit ausreichend Betreuungsplätze geplant und zur Verfügung gestellt werden können, ist eine frühzeitige und verbindliche Bedarfsanmeldung erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Emmendinger Kinder, die eine 1. Klasse oder eine Juniorklasse besuchen einen Platz erhalten.

Bis wann und wo muss der Betreuungsbedarf angemeldet werden?

Anmeldeschluss für das Schuljahr 2026/27 ist der 15. März 2026.

Die Anmeldung erfolgt im Emmendinger Elternportal "Little Bird". Zur Anmeldung.

Gibt es persönliche Ansprechpartner? Ja, das Team KIDS+ der Stadt Emmendingen hilft Ihnen.
Telefonnummer: 07641 452-4111 oder Telefonnummer: 07641 452-4112 oder kita(@)emmendingen.de

Kann ich nur online eine Platzanfrage stellen? Nein, Sie können auch direkt das Team KIDS+ kontaktieren

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung?

Ja, für alle Schulferientage abzüglich 20 Tage im Schuljahr 2026/27. Die Ferienbetreuung kann gemäß Rechtsanspruch für 1. Klässler frühestens ab den Herbstferien 2026 genutzt werden. In Emmendingen werden die Betreuungsverträge jedoch schon ab dem 1. September geschlossen, sodass eine Ferienbetreuung bereits vor der Einschulung möglich ist.

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Rechtsanspruch?

Wir empfehlen Ihnen die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg auf der häufige Fragen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beantwortet werden. Zur Homepage.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

FAQ zur Schulkindbetreuung

Fragen und Antworten zur Schulkindbetreuung sind noch in Bearbeitung

Welche Betreuungsangebote gibt es in Schulwochen im Schuljahr 2026/27?

Für Kinder, die eine Halbtagsschule besuchen:

Schulkindbetreuung kurz7-13 Uhr ohne Essen
Schulkindbetreuung mittel7-14 Uhr ohne / mit Essen
Schulkindbetreuung lang *7-15 Uhr mit Essen
Hortbetreuung *12-17 Uhr mit Essen (inkl. Ferienbetreuung)
Frühbetreuung *7 Uhr bis Unterrichtsbeginn

Hort- und Frühbetreuung können kombiniert werden.

Für Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen:

Frühbetreuung7 Uhr bis Unterrichtsbeginn
Spätbetreuung Fritz-Boehlenach Unterrichtsende bis 17 Uhr (Mo-Fr)
Spätbetreuung GS Mundingennach Unterrichtsende bis 15 Uhr (Mo+Fr)

Früh- und Spätbetreuung können kombiniert werden.

* Hinweis: Angebote mit einem Stern werden nicht an jedem Schulstandort angeboten.

Welche Betreuungsangebote gibt es in Ferienwochen im Schuljahr 2026/27?

Sie entscheiden sich in der Ferienbetreuung für eine Betreuungszeit und buchen ein Tagespaket (= Anzahl der betreuten Ferientage).

Betreuungszeiten

Ferienbetreuung kurz7-13 Uhr ohne Essen
Ferienbetreuung mittel7-14 Uhr ohne / mit Essen
Ferienbetreuung lang7-15 Uhr mit Essen
Ferienbetreuung xxl*7-17 Uhr mit Essen

Tagespakete

20 Ferienbetreuungstage
30 Ferienbetreuungstage

alle Ferienbetreuungstage
(mit Ausnahme von aktuell 27 Schließtagen)

Sie entscheiden zu einem Stichtag in welchen Ferien Sie die gebuchten Betreuungstage für Ihr Kind nutzen möchten. Dies kann tageweise erfolgen. 

* Hinweis: Angebote mit einem Stern werden nicht an jedem Schulstandort angeboten.

Welche Kosten fallen für die Schulkind- und Ferienbetreuung an?

Der Besuch einer städtischen Schulkindbetreuung und/oder einer Ferienbetreuung ist grundsätzlich kostenpflichtig. 

Eine Übersicht der aktuell gültigen Elternbeiträge (seit 01.09.2025) finden Sie auf der Seite Elternbeiträge. Die Beiträge für das Schuljahr 2026/27 stehen noch nicht fest. 

FAQ zur Ganztagsschule

Alle Fragen und Antworten beziehen sich auf Ganztagsschulen für Kinder der Klassen 1 bis 4.

Welche Ganztagsschulen gibt es in Emmendingen?

Für Kinder der Klasse 1 bis 4 gibt es in Emmendingen derzeit zwei Ganztagsschulen:

  • Fritz-Boehle-Grund- und Werkrealschule (Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr)
  • Grundschule Mundingen (Dienstag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr)

Beide Schulen sind Ganztagsschulen in Wahlform. Das bedeutet Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Ganztagsschule oder den Halbtagsunterricht besucht. Zum Schuljahr 2026/27 soll außerdem die Karl-Friedrich-Schule, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Lernen, eine Ganztagsschule in verbindlicher Form werden. Das bedeutet alle Kinder der Klassen 1 bis 4 besuchen an dieser Schule den Ganztag. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Welche Kosten fallen für den Besuch einer Ganztagsschule an?

Der Besuch einer städtischen Ganztagsschule in Emmendingen ist kostenfrei.

Ein Elternbeitrag wird nur dann erhoben, wenn das Kind

  • am warmen Mittagessen teilnimmt
  • an der Schulkindbetreuung (vor oder nach der Ganztagsschule) teilnimmt
  • an der Ferienbetreuung teilnimmt

Wer kann eine Ganztagsschule besuchen?

Grundsätzlich können alle Kinder eine Ganztagsschule besuchen. 

Wenn Kinder in einem Schulbezirk wohnen, in dem keine Ganztagsgrundschule vorhanden ist, können die Eltern einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Das Kind kann dann eine Grundschule mit Ganztagsbetrieb in einem anderen Schulbezirk besuchen. 

Wie kann man sein Kind an der Ganztagsschule anmelden?

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Schule. Bitte kontaktieren Sie das dortige Schulsekretariat. 

Die Anmeldung zum Ganztagsschulbetrieb gilt verbindlich für je ein Schuljahr für das entsprechende Ganztagsschul-Modell der Schule (z.B. an 3 oder 4 Tagen). 

Wo erhalte ich weitere Informationen zu Ganztagsschulen?

Wenn Sie Informationen zum Ganztagsangebot der Emmendingen Schulen suchen, finden Sie diese auf der jeweiligen Schulhomepage. 

Für allgemeine Informationen zu Ganztagsschulen empfehlen wir Ihnen die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Zur Homepage. Dort finden Sie auch eine Seite mit häufigen Fragen und Antworten - FAQ.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen, auf die Sie keine Antworten gefunden haben? Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an kita(@)emmendingen.de. Das Team KIDS+ antwortet Ihnen und prüft, ob das Thema für diese Seite relevant ist.

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