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Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen

Familien- und Sozialpass

Am 1. Mai 2009 wurde der Familienpass der Stadt Emmendingen eingeführt, um Familien mit Kindern und geringem Einkommen zu entlasten. Am 1. Januar 2017 wurde dieser zum Familien- und Sozialpass erweitert. Damit stehen die Vergünstigungen auch Bürgerinnen und Bürgern ohne Kinder zur Verfügung.

Wer kann den Familien- und Sozialpass beantragen? Alle Einwohner_innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Emmendingen gemeldet sind und einen der im Antrag aufgeführten aktuellen Leistungsbescheide (Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, Wohngeld, Kinderzuschlag) vorlegen können. Als Familienangehörige gelten der/die im Haushalt lebende Ehepartner/in bzw. der/die im Haushalt lebende nichteheliche Lebenspartner/in und alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren (Hauptwohnsitz).Der Emmendinger Familien- und Sozialpass gilt ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.

Der Familien- und Sozialpass ist nicht übertragbar. Bei einem Wegzug aus Emmendingen oder Wegfall der o.g. Voraussetzungen ist er im Bürgeramt abzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung wird er eingezogen und eine künftige Berechtigung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Familien- und Sozialpass nur in Verbindung mit dem Personalausweis gilt. Kosten, Beiträge und Hilfen, die bereits durch das Landratsamt oder durch das Jobcenter Emmendingen erstattet werden, können mit dem Familien- und Sozialpass nicht zusätzlich gefördert werden.

Welche Vergünstigungen gibt es?

Für Bürgergeld-Empfänger_innen; Sozialhilfe-Empfänger_innen; AsylbLG-Empfänger_innen; BAföG-Empfänger_innen mit min. 1 Kind und Wohngeldempfänger_innen, auch wenn sie Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) erhalten (Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Tageseinrichtungen):

  • Ermäßigung von Eintrittskarten im Freibad:
  • freier Eintritt in die Städtischen Museen im Markgrafenschloss
  • kostenfreie Nutzung der Angebote der Stadtbibliothek
  • Reduzierung der Kosten der Emmendinger Ferienbetreuung um 10% (zusätzlich zu den gemäß Gebührensatzung möglichen Beitragsermäßigungen)

Für Wohngeldempfänger_innen, die keine SGB VIII-Leistungen (s.o.) erhalten, und Kinderzuschlagempfänger_innen:

  • Ermäßigung von Eintrittskarten im Freibad:
  • freier Eintritt in die Städtischen Museen im Markgrafenschloss
  • kostenfreie Nutzung der Angebote der Stadtbibliothek
  • Reduzierung der Betreuungskosten in Emmendinger Kindertageseinrichtungen (inkl. Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung) sowie der Emmendinger Ferienbetreuung um 10% (zusätzlich zu den gemäß Gebührensatzung möglichen Beitragsermäßigungen)

Wo kann der Familien- und Sozialpass beantragt werden? Der Pass kann in der Stadt Emmendingen beim Bürgerservice im Rathaus, in den Ortschaftsverwaltunge sowie im Stadtteil- und Familienzentrum Bürkle-Bleiche beantragt werden.

Bürgeramt
Rathaus Emmendingen
Landvogtei 10
79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 452-1218
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Bürgeramt:    

  • Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie in den Ortschaftsverwaltungen und im Stadtteil- und Familienzentrum Bürkle-Bleiche.

Formulare

Familien- und Sozialpass - Antrag (PDF-Dokument, 158,23 KB)

Familien- und Sozialpass - Infoblatt (PDF-Dokument, 206,16 KB)

Familien- und Sozialpass - Infoblatt in Einfacher Sprache (PDF-Dokument, 100,27 KB)

Familien- und Sozialpass - Erklärung der Wohngeldempfänger (PDF-Dokument, 154,77 KB)

Landesfamilienpass Baden-Württemberg

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg.

Mit dem Pass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Welche Leistungen bietet der Landesfamilienpass? Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheinkarte können insgesamt 22 Mal die staatlichen Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben. Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration ist eine Liste aller staatlichen Schlössen, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber_innen einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Seit 2019 ist es möglich neben der antragstellenden Person bis zu vier weitere Erwachsene (z.B. getrenntlebende Elternteile, Oma, Opa...) im Pass eintragen zu lassen. Allerdings können bei Ausflügen immer höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen.

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?  Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern leben;
  • aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigen Kind zusammeleben;
  • mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind, das mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung besitzt, zusammenleben;
  • SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigen Kind zusammenleben oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Wo kann der Landesfamilienpass beantragt werden? Der Landesfamilienpass kann in der Stadt Emmendingen beim Bürgerservice im Rathaus, in den Ortschaftsverwaltunge sowie im Stadtteil- und Familienzentrum Bürkle-Bleiche beantragt werden. Dort erhalten Sie außerdem jährlich die Gutscheinkarte für die Ermäßigungen.

Leistungen und unterstützende Angebote für Familien in Baden-Württemberg

Die Broschüre „Informationen für Mütter und Väter“ des Ministeriums für Soziales und Integration fasst wesentliche Informationen rund um das Thema Familie und Kind zusammen.

Sie gibt jungen Eltern einen Überblick über Leistungen und unterstützende Angebote für Familien in Baden-Württemberg.

Unter dem Link muetter-vaeter-bw.de finden Eltern die Adressen von wichtigen Ansprechpersonen und Einrichtungen, die bei der Suche nach weiteren Antworten helfen können.

Bildungspaket und Teilhabe (BuT)

Welche Leistungen enthält das Bildungs- und Teilhabepaket?

Schulbedarf

  • 150 € pro Schuljahr und Kind (100 € zum Schuljahresbeginn, 50 € zum 2. Halbjahr)
  • persönlicher Schulbedarf = Hefte, Stifte, Patronen, Schulranzen, Taschenrechner, Sportzeug, etc.

Lernförderung (Nachhilfe)

  • angemessene Lernförderung bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule
  • unabhängig von einer unmitttelbaren Versetzungsgefährdung
  • Förderbedarf muss im Vorfeld durch die Schule bescheinigt werden
  • Finanzierung eines konkreten Angebots, z.B. mehrere Nachhilfestunden oder Kurs

Schülerbeförderung

  • kostenlose Schülerbeförderung (z.B. Bus, Bahn) für Kinder, die auf die Beförderung zur Schule angewiesen sind
  • Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht von einem öffentlichen Träger (z.B. Stadt, Landkreis) übernommen werden

Mittagessen in Kita, Schule und Hort

  • Übernahme des warmen Mittagessens in der Kindertagspflege, Kindertageseinrichtung oder Schule

Ausflüge

  • ein- oder mehrtägige Ausflüge der Betreuungseinrichtung oder Schule
  • Übernahme der tatsächlich angefallenen Kosten, jedoch kein Taschengeld

Kultur, Sport und Freizeit

  • Übernahme von Kosten für die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  • monatlich pro Kind (bis 18 Jahre) bis zu 15 € für Musikunterricht, Sport, Kinder- oder Jugendgruppen und Freizeiten

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder, die oder deren Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XI)
  • Kinderzuschlag (§ 6 BKGG)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL)

Wo können Leistungen zu Bildung und Teilhabe beantragt werden?

Beim Jobcenter Emmendingen. Für Empfänger_innen von

  • ALG II
  • Sozialgeld

Beim Landratsamt Emmendingen. Für Empfänger_innen von

  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach AsylbLG
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem_Ihrer jeweiligen Ansprechpartner_in oder auf der Webseite Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

Weitere Informationen

Wenn Sie Interesse an zusätzlichen Informationen haben, erhalten Sie diese beim Landratsamt Emmendingen. Oder Sie werfen einen Blick in die Informationsbroschüre"Das Bildungspaket" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Familienportal

Welche Familienleistungen stehen Ihnen zu?

Welche Familienleistungen gibt es und wo finde ich die passende Beratungsstelle vor Ort? Das neue, zentrale Familienportal des Bundesfamilienministeriums informiert zuverlässig über Familienleistungen, Antragsverfahren und gesetzliche Regelungen.

Von Mutterschutz über Kindergeld bis Elternzeit - das Familienportal bündelt alle wichtigen Informationen.

Unter dem Link familienportal.de finden sich weitere allgemeine Informationen zu vielen Familienthemen.

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