Ukraine-Hilfe
Vorübergehender Schutz in Deutschland bis 4. März 2027 verlängert
Weitere Informationen: www.germany4ukraine.de
Für ukrainische Staatsangehörige wird der Schutzstatus bis 04.03.2026 verlängert!
Informationsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine (einschließlich Drittstaatsangehörige und staatenlose Geflüchtete)
Hier als PDF herunterladen (PDF-Dokument, 1,11 MB) (PDF-Dokument, 1,11 MB) (inkl. englischer und ukrainischer Übersetzung)
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt.
Die Fortgeltung gilt für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und deren Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG ein Fristdatum bis nach dem 31.01.2025 oder vor dem 04.03.2025 haben.
Gehören Sie zu dieser Gruppe, so brauchen Sie keinen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zu stellen. Die Vereinbarung eines Termins bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen mit befristetem ukrainischen Aufenthaltsrecht und ohne Schutzstatus werden Aufenthaltserlaubnisse, die am 1. Februar 2024 gültig waren und aufgrund der UkraineAufenthFGV bis zum 4. März 2025 verlängert worden sind, nicht mehr vom Anwendungsbereich der Verordnung umfasst sein und laufen dann mit Ablauf des 4. März 2025 aus. Gleiches gilt für Aufenthaltserlaubnisse dieser Personengruppe, die zwischen dem 2. Februar 2024 und dem 4. Juni 2024 erteilt worden sind. Sollten Sie zu der Personengruppe gehören, so finden Sie weitere Informationen für Drittstaatangehörige und staatenlose Geflüchtete aus der Ukraine auf den folgenden Seiten.
Drittstaatsangehörigen, die als Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger vorübergehenden Schutz nach Art. 2 Absatz 1c des Durchführungsbeschlusses genießen, unterliegen weiterhin der Fortgeltungsverordnung.
Informationen für drittstaatsangehörige und staatenlose Geflüchtete aus der Ukraine
Wir informieren Sie hiermit, dass der Ihnen gewährte vorübergehende Schutz nach § 24 Abs. 1 AufenthG mit Ablauf des 4. März 2025 endet. Dies bedeutet, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG als nach diesem Datum nicht mehr gültig ist.
Hintergrund der Entscheidung
1. Variante: Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde vor dem 1. Februar 2024 erteilt (Titel entfaltete aufgrund ursprünglicher UkraineAufenthFGV Wirksamkeit bis 4. März 2025)
Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurde Ihnen vor dem 1. Februar 2024 erteilt und ist aufgrund der UkraineAufenthFGV vom 5. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 334 vom 04.12.2023) noch bis zum 4. März 2025 gültig. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 5. Juni 2024 Personen aus Drittstaaten, die in der Ukraine über kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht verfügen, keinen vorübergehenden Schutz in Deutschland mehr erhalten. Dies liegt daran, dass die Bundesregierung von ihrem nach Artikel 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 eingeräumten Ermessen dahingehend Gebrauch gemacht hat, dass nur noch denjenigen Personen Schutz gewährt werden soll, bei denen dies europarechtlich zwingend vorgesehen ist. Die Ukraine AufenthFGV wird in Kürze nochmals verlängert, der Ihnen erteilte Aufenthaltstitel wird jedoch aufgrund der genannten Entscheidung der Bundesregierung nicht mehr von der Verordnung erfasst sein. Da Sie unter den Personenkreis, der nicht zwingend schutzberechtigten Personen fallen, sind Sie ab dem 5. März 2025 nicht mehr im Rahmen dieser Regelungen in Deutschland aufenthaltsberechtigt.
2. Variante: Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde zwischen dem 1. Februar und dem 4. Juni 2024 erteilt
Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurde für ein Jahr erteilt und ist noch bis zum 04.03.2025 gültig. Die Bundesregierung hat entschieden, dass ab dem 5. Juni 2024 Personen aus Drittstaaten, die in der Ukraine über kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht verfügen, keinen vorübergehenden Schutz in Deutschland mehr erhalten. Dies li egt daran, dass die Bundesregierung von ihrem nach Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 eingeräumte Ermessen dahingehend Gebrauch gemacht hat, dass nur noch denjenigen Personen Schutz gewährt werden soll, bei denen dies europarechtlich zwingend vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel zum 04. März 2025 ausläuft.
Ihre Optionen
Es stehen Ihnen nun verschiedene Optionen zur Verfügung:
1. Anderer Aufenthaltstitel
Falls Sie weiterhin in Deutschland bleiben möchten, besteht die Möglichkeit, einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen (z.B. zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder zur Ausbildung/zum Studium), sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Sofern Sie vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragen, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt des Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Hiermit geht ggf. auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde einher. Die Fiktionswirkung gilt jedoch ausdrücklich nur, wenn Sie die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels noch während der Gültigkeit des ursprünglichen Aufenthaltstitels beantragen (d.h. bis einschließlich dem 4. März 2025). Wenden Sie sich dazu bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde und informieren Sie sich über die Voraussetzungen.
2. Rückkehr in das Herkunftsland
Eine weitere Option ist die freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland oder einen anderen aufnahmebereiten Drittstaat. Sollten Sie hierzu eine Förderung benötigen, gibt es verschiedene Programme, die Sie finanziell und organisatorisch bei einer freiwilligen Rückkehr unterstützen können. Eine Ausnahme besteht jedoch für die Rückkehr in die Ukraine: Eine Förderung der freiwilligen Rückkehr in die Ukraine über die entsprechenden staatlichen Programme ist derzeit ausgesetzt, d.h. eine Unterstützung ist derzeit nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde sowie auf der Internetseite www.returningfromgermany.de. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der nächstgelegenen Rückkehrberatungsstellen.
3. Asylantrag
Es besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag zu stellen oder ein gemäß § 32a Abs. 1 AsylG zunächst ruhend gestelltes Asylverfahren weiter zu betreiben. Im Falle eines Asylantrags richtet sich das Recht des Aufenthalts und das Recht des Leistungsbezugs nicht mehr nach dem Aufenthaltsrecht und dem SGB II, sondern nach dem Asylgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Schutzstatus mit Ablauf des 4. März 2025 endet. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt keinen neuen Aufenthaltstitel besitzen, keinen anderen Titel beantragt haben, nicht freiwillig ausgereist sein oder keinen Asylantrag gestellt haben, werden Sie ausreisepflichtig. Bitte wenden Sie sich daher unbedingt frühzeitig an Ihre Ausländerbehörde bzw. im Falle eines Asylantrags oder eines gemäß § 32a Abs. 1 AsylG ruhend gestellten Asylverfahrens an das BAMF und vereinbaren Sie einen Termin. Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist dann nicht mehr gültig und berechtigt auch nicht mehr zu Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengenstaaten.
Beziehen Sie in Deutschland Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Kindergeld, Wohngeld, BAföG, Elterngeld usw.), so sind Sie verpflichtet, die Änderung Ihres Aufenthaltsstatus der jeweiligen Leistungsbehörde umgehend mitzuteilen. Wer Änderungen den Leistungsbehörden nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt, muss ggf. nicht nur die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen, sondern setzt sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.
Sie sind verpflichtet, den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde abzugeben, damit diese ihn einziehen kann. Sofern Sie einen Termin zur Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde haben, bringen Sie die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bitte zu diesem Termin mit.
1.2 Anmeldung / Registrierung bei der Stadtverwaltung Emmendingen / Заява / реєстрація в міській адміністрації Еммендінгена
Sie haben eine Unterkunft im Stadtgebiet Emmendingen, beispielsweise bei Familie oder Freunden.
Bitte melden Sie sich auf der Ausländerbehörde der Stadt Emmendingen, Kontakte finden Sie in der Informationsbox. Sie erhalten dort alle weiteren Informationen zu Unterstützungsleistungen, Kontakten und Ansprechparter_innen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bitte bringen Sie Ihre Original-Dokumente mit. Bitte bringen Sie, wenn es möglich ist, eine Übersetzung der Dokumente mit.
Sie wohnen in einer anderen Stadt oder Gemeinde im Landkreis Emmendingen? Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Emmendingen. Kontakt: Telefonnummer: 07641 451-8120, E-Mail schreiben, Adresse: Adolf-Sexauer-Straße 1/1, 79312 Emmendingen.
У вас є житло в місті Еммендінген, наприклад, у сім'ї чи друзів
Якщо у вас є житло в місті Еммендінген, будь ласка, повідомте про це в Імміграційне управління міста Еммендінген. Контакти можна знайти в інформаційному вікні. Під час реєстрації ви отримаєте всю додаткову інформацію про служби підтримки, контакти та контактні особи. Будь ласка, призначте зустріч. Будь ласка, візьміть з собою оригінали документів. Якщо можливо, візьміть із собою переклад документів.
Ви живете в іншому місті чи муніципалітеті в районі Еммендінген? Будь ласка, зв’яжіться з імміграційним офісом районного управління Еммендінгена. Контакти: телефон Telefonnummer: 07641 451-8120, електронна пошта: auslaenderamt(@)landkreis-emmendingen.de, Adolf-Sexauer-Straße 1/1, 79312 Emmendingen
Weiter zur Internetseite des Ausländeramtes des Landratsamtes Emmendingen (Перейдіть на веб-сайт імміграційного офісу районного управління Еммендінгена)
2.1 Deutschkurse für Ukraineflüchtlinge über die Volkshochschule (VHS) / Курси німецької мови для українських біженців через центр освіти дорослих
Die Volkshochschule Nördlicher Breisgau bietet Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine vor. Interessierte werden entsprechend ihrer Sprachfähigkeiten eingeteilt. Um die Sprachfähigkeiten zu prüfen und einen Antrag für einen Deutschkurs zu stellen, gibt es Termine bei der Volkshochschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der Volkshochschule über aktuelle Kursangebote.
Volkshochschule Nördlicher Breisgau пропонує курси німецької мови для біженців з України. Зацікавлені сторони класифікуються відповідно до їх мовних навичок. Для того, щоб перевірити мовні навички та подати заявку на курс німецької мови, є зустрічі в Центрі освіти дорослих. Будь ласка, oтримайтe інформацію безпосередньо в Volkshochschule про поточні пропозиції курсу.
Kontakt (Контакт):
Volkshochschule (VHS) Nördlicher Breisgau
E-Mail schreiben
Telefonnummer: 07641 9225-0
Weiter zur Internetseite der Volkshochschule (Перейти на сайт Volkshochschule)
2.4 Angebote des Jugendzentrums und des Jugendtreffs der Stadt Emmendingen / Пропозиції від молодіжного центру та молодіжного клубу міста Еммендінген
Die Angebote des Jugendzentrums und des Jugendtreffs stehen allen Jugendlichen offen.
Weiter zu den Angeboten der Jugendarbeit der Stadt Emmendingen (Deutsch)
Informationen zu den Angeboten der Jugendarbeit (Ukrainisch):
В Еммендінгені є два молодіжних заклади, які належать міській адміністрації. «Jugendzentrum» та «Jugendtreff Bürkle-Bleiche».
З понеділка по п’ятницю діти та молодь віком від 6 до 21 року можуть брати участь у різноманітних заходах.
Сюди входить звичайна кулінарна пропозиція по вівторках у «Jugendzentrum», а також ремісничі пропозиції по вівторках у «Jugendtreff Bürkle-Bleiche» та по четвергах у «Jugendzentrum».
Також є можливість провести час з друзями, граючи в більярд, настільний теніс, дартс, настільний футбол або різноманітні настільні ігри. Закуски та напої для тих, хто зголоднів, можна придбати в кіоску. Також доступна Playstation4.
Графік роботи відповідних закладів:
Jugendzentrum, Steinstraße 1a:
Понеділок: 17:00 - 21:00
Вівторок: з 15:00 до 18:00 (готування їжі з 15:00 до 17:00)
Середа: з 15:00 до 21:00 (графіті з 15:00 до 17:00)
Четвер: 15:00-18:00 (15:00-17:00 рукоділля)
П'ятниця: з 15:00 до 21:00
Jugendtreff Bürkle-Bleiche:
Лессінгштрассе 26
З вівторка по п’ятницю з 16:00 до 21:00
Вівторок 15-17 год. Рукоділля
Середа 15-17:00 студія живопису
Treffpunkte und Angebote für Ukrainerinnen und Ukrainer in Freiburg
Eine aktuelle Übersicht von Angeboten in Freiburg für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer kann auf der Internetseite der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft Freiburg abgerufen werden.
Weiter zur Internetseite der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft
Wo gibt es eine Übersicht zu Integrationsangeboten, Beratungsstellen und weiteren Ansprechpartner_innen? Де можна знайти огляд пропозицій інтеграції, консультаційних центрів та інших контактів?
Im Landkreis Emmendingen gibt es die "Integreat"-App, in der alle Angebote zum Thema Zuwanderung, Integration, Geflüchtete gesammelt werden. Sie können die App in den App-Stores für Android und iOS (Apple) herunterladen. Ebenso ist es möglich, über einen Internetbrowser auf "Integreat" zuzugreifen.
У районі Еммендінген є додаток «Integreat», в якому збираються всі пропозиції на тему імміграції, інтеграції та біженців. Ви можете завантажити програму з магазинів додатків Android та iOS (Apple). Також можна отримати доступ до «Integreat» через Інтернет-браузер.
Weiter zur Internetseite von "Integreat" (Перейдіть на веб-сайт Integrate)
Was gilt für die Einreise aus der Ukraine nach Deutschland? Що стосується в’їзду з України до Німеччини?
Weiter zur Internetseite germany4ukraine.de des Bundesinnenministeriums mit umfangreichen Informationen zur Einreise (Продовжуйте на веб-сайті germany4ukraine.de Федерального міністерства внутрішніх справ з інформацією про в’їзд)
Abrufen von Informationen über ukrainische Bildungsabschlüsse / Отримання інформації про українські освітні кваліфікації
Ukrainische Geflüchtete können Nachweise über ihre Bildungsabschlüsse über die zentrale Einheitliche Staatliche Elektronische Bildungsdatenbank (EDEBO) abrufen.
Українські біженці можуть отримати доступ до підтвердження своєї освітньої кваліфікації через центральну Єдину державну електронну базу даних про освіту (EDEBO).
Partnerschaftsverein bittet um Geldspenden
Der Verein „Freunde der Städtepartnerschaften e.V.“ ruft zu Geldspenden für die Ukraine und ukrainische Geflüchtete auf. Die Spenden gehen an die polnische Partnerstadt Sandomierz, in der bereits sehr viele ukrainische Geflüchtete angekommen sind und versorgt werden. Außerdem organisiert die Stadt Sandomierz Hilfslieferungen in ihre ukrainische Partnerstadt Ostroh, die der Verein ebenfalls finanziell unterstützen möchte.
Die Stadt Emmendingen unterstützt diesen Spendenaufruf.
Spendenkonto:
Verein der Städtepartnerschaften e.V.
- DE18 6809 2000 0000 5095 07
- Volksbank Breisgau Nord eG
- Kennwort: Ukrainehilfe Ostroh
Kontakt:
Verein „Freunde der Städtepartnerschaften e.V.“
Telefonnummer: 07641 452-4343