Besondere Leistungen für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen

Am 1. Mai 2009 wurde der Familienpass der Stadt Emmendingen eingeführt, um Familien mit Kindern und geringem Einkommen zu entlasten. Am 1. Januar 2017 wurde dieser zum Familien- und Sozialpass erweitert. Damit stehen die Vergünstigungen auch Bürgerinnen und Bürgern ohne Kinder zur Verfügung.
Was ist der Familien- und Sozialpass?
Der Emmendinger Familien- und Sozialpass ist ein Ausweis, der den Inhaber und die eingetragenen Familienangehörigen berechtigt, die aufgeführten Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen.
Was ist neu seit 01.01.2017?
- Der Pass kann auch von Empfängern von Kinderzuschlag beantragt werden.
- Die Bedingung, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben muss, entfällt.
- Die Kosten der Ferienbetreuung für Kinder können reduziert werden.
Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung
Fachbereich 4
Abteilung Kinder, Senioren, Integration
Frau Morina
Zimmer: 111
07641 452-830
07641 452-396
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Frau Ziser
Zimmer: 111
07641 452-831
07641 452-396
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Antragstellung bei:
Große Kreisstadt Emmendingen
Landvogtei 10
79312 Emmendingen
07641 452-200
07641 452-395
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Bürgeramt:
- Montag und Dienstag
08:00 bis 16:00 Uhr - Mittwoch
08:00 bis 14:00 Uhr - Donnerstag
08:00 bis 19:00 Uhr - Freitag
08:00 bis 15:00 Uhr - jeden 1. Sa im Monat
10:00 bis 13:00 Uhr
Sowie in den Ortschaftsverwaltungen und im Familienzentrum Bürkle-Bleiche.