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Landesfamilienpass

Landesfamilienpass Baden-Württemberg

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg.

Mit dem Pass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Welche Leistungen bietet der Landesfamilienpass?

Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheinkarte können insgesamt 22 Mal die staatlichen Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration ist eine Liste aller staatlichen Schlössen, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber_innen einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Die Nutzung des Landesfamilienpasses war bisher von der Wohnsituation der Erwachsenen abhängig, die mit den Kindern zusammenleben. Seit 2019 ist es jedoch möglich neben der antragstellenden Person bis zu vier weitere Erwachsene (z.B. getrenntlebende Elternteile, Oma, Opa...) im Pass eintragen zu lassen. Allerdings können bei Ausflügen immer höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen.

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern leben;
  • aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigen Kind zusammeleben;
  • mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind, das mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung besitzt, zusammenleben;
  • SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigen Kind zusammenleben oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Wo kann der Landesfamilienpass beantragt werden?

Der Landesfamilienpass kann in der Stadt Emmendingen beim Bürgerservice im Rathaus, in den Ortschaftsverwaltunge sowie im Stadtteil- und Familienzentrum Bürkle-Bleiche beantragt werden.

Dort erhalten Sie außerdem jährlich die Gutscheinkarte für die Ermäßigungen.

Wie lange gilt der Landesfamilienpass?

Die Stammkarte des Landesfamilienpasses gilt solange Sie anspruchsberechtig sind. Um die Vergünstigungen nutzen zu können, müssen Sie jährlich auf dem Bürgeramt eine Gutscheinkarte abholen, die für ein Kalenderjahr gültig ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, den Pass sowie die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückzugeben oder zu vernichten, sobald die Voraussetzungen zur Nutzung wegfallen.