Was ist Inklusion?
Das Wort Inklusion (lateinisch inclusio, „der Einschluss“) bedeutet Einbeziehung, Einschluss. Hauptanliegen ist, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und zu unterstützen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention
erklärt „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen. Sie sieht gleiche Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen vor, den Zugang zum öffentlichen Leben, zu Bildung und Kultur. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von der BRD 2009 ratifiziert.
Kontakt
Senioren- und Inklusionsbeauftragter der Stadt Emmendingen
Herr Baur
07641 452-628
07641 452-396
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Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen
Herr Stratz
07641 451-3075
E-Mail schreiben
Initiative EMMENDINGEN INKLUSIV
Emmendingen macht sich auf den Weg und wird inklusiv!
Weitere Informationen zur Initiative EMMENDINGEN INKLUSIV finden Sie hier.