Wasser & Abwasser
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Emmendingen wurde zum 01.01.2006 gegründet.
Zweck des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung ist die Erfüllung die der Stadt obliegende Pflicht zur Abwasserbeseitigung, mit Hilfe seines Personals und seiner bestehenden Abwasseranlagen. Organe des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung sind der vom Stadtrat gewählte Betriebsausschuss, der Oberbürgermeister und die Betriebsleitung. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist juristisch unselbständig, d.h. der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter_innen. Der Eigenbetrieb ist finanziell aber völlig selbständig. Die Baumaßnahmen sowie die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter_innen werden aus den eingenommenen Gebühren finanziert und es gibt eine vollständige Trennung vom städtischen Haushalt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.abwasser-emmendingen.de und www.azv-untere-elz.de
Wasser von den Stadtwerken
Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke umfasst die Stadt Emmendingen und die Emmendinger Stadtteile Kollmarsreute, Windenreute, Wasser, Mundingen und Maleck
Trinkwasser für Emmendingen wird auf der Emmendinger- und Teninger Gemarkung gewonnen: aus mehreren Tiefbrunnen in Emmendingen, der Allmend und dem Mauracherberg, sowie den Quellen Tennenbach und Mundingen. Welche Entnahmestelle welchen Stadtteil versorgt, können Sie aus den Trinkwasseranalysen entnehmen. Da die Trinkwassergewinnungsgebiete verschiedene Bodenschichten haben, sind Härtegrade und Analyseergebnisse unterschiedlich.
Aufgrund der guten Qualität ist das Trinkwasser nur teilweise zu entsäuern. Eine chemische Behandlung ist nicht erforderlich. Dies wirkt sich positiv auf den Wasserpreis aus. Die Stadtwerke führen mehr Trinkwasseruntersuchungen durch als gesetzlich vorgeschrieben. Aus reiner Vorsorge wird das Wasser mit UV-Licht behandelt. Das Trinkwasser kann auch problemlos Säuglingen und Kindern gegeben werden. Auf private Enthärtungsanlagen und Aufbereitung kann völlig verzichtet werden.
Die Satzung zur Erhebung der Erschließungsbeiträge (Punkt 6.1) und die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung - Wasserversorgungssatzung (Punkt 8.1) finden Sie auf der Seite Ortsrecht.