Neues aus Emmendingen
Jugendförderung der Stadt Emmendingen 2026 - Zuschüsse für Emmendinger Vereine, kirchliche Organisationen und Verbände
Die Stadt Emmendingen gewährt auch in diesem Jahr wieder einen Zuschuss für die Jugendarbeit in den Vereinen, kirchlichen Organisationen und Verbänden nach den bestehenden Richtlinien. Daraus geht hervor, dass Sie für den Erhalt der Jugendförderung im Besitz des Kinderschutzsiegels des Landkreises Emmendingen sein müssen.
Weitere Informationen bzgl. des Kinderschutzsiegels finden Sie unter der Website des Landkreises Emmendingen: www.landkreis-emmendingen.de mit der Suche „Kinder- und Jugendschutz“ erhalten Sie alle Informationen auf der Website oder telefonisch unter 07641/ 451-3202.
Seit 2024 wurden die Förderbeträge um 30 Prozent erhöht. Ihrem Antrag entsprechend, wird Ihnen für die in Emmendingen wohnenden Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Jahrgänge 2008 bis 2025) ein Zuschuss gewährt.
Maßgebend für die Förderung ist die Zahl der Kinder/Jugendlichen, wie sie sich aus der Mitgliederliste bzw. Verbandsmeldung zum 1. Januar 2026 ergibt.
WICHTIG: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die Vorlage einer detaillierten Mitgliederliste verzichtet. Bitte übermitteln Sie uns schriftlich durch ein Vorstandsmitglied, gerne auch per E-Mail, lediglich die Anzahl der Kinder/ Jugendlichen verbunden mit Ihrer Versicherung, dass diese in Emmendingen wohnhaft sind.
Die Anträge für die Jugendförderung sind bis zum 31. März 2026 schriftlich, gerne per E-Mail, einzureichen: Ansprechpartnerin ist Frau Stutz, Fachbereich 5, Landvogtei 10, 79312 Emmendingen, E-Mail: d.stutz(@)emmendingen.de, Telefonnummer: 07641 452-5101.
Die seit 1. Januar 2026 geltenden Richtlinien finden Sie im Ortsrecht der Stadt Emmendingen (Ziffer 3 Kulturpflege, 3.2 Richtlinien zur Förderung von Jugendarbeit): https://www.emmendingen.de/stadt-info/ortsrecht