Informationen zur Betreuung in Kitas
Kitas geschlossen - Notbetreuung eingerichtet
Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass die Kindertagesstätten mindestens bis einschließlich 31. Januar geschlossen bleiben. Die Notbetreuung wird fortgesetzt.
Diese Notbetreuung ist für die Kinder gedacht, deren Eltern (beide, bzw. Alleinerziehende) bei ihrer Arbeitsstelle unabkömmlich sind. Dies gilt sowohl für den Arbeitsplatz, als auch für Homeoffice. Auch Eltern in familiären Notlagen können die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.
Die Betreuung findet grundsätzlich in der Einrichtung statt, die die Kinder regulär besuchen und mit der ein Betreuungsvertrag besteht.
Das entsprechende Anmeldeformular für städtische Kindertagesstätten finden Sie hier zum Download.
Hier finden Sie Informationen zur Notbetreuung an Schulen.
Stand der Informationen: 15. Januar 2021