Informationen zur Betreuung in Schulen
Schulen weiterhin geschlossen - Notbetreuung wird eingerichtet
Schulbetrieb und Notbetreuung ab 18. Januar
Das Land Baden-Württemberg hat aufgrund der hohen Infektionszahlen entschieden, dass bis zum 31. Januar die Schulen weiterhin geschlossen bleiben. Damit finden auch keine Betreuungsangebote statt.
Für Grundschüler_innen soll Lernen mit analogen oder digitalen Materialien erfolgen. Für Schüler_innen ab Klassenstufe 5 erfolgt Fernunterricht. Für Schulklassen, die vor Abschlussprüfungen stehen, sowie SBBZ und Schulkindergärten mit entsprechenden Förderschwerpunkten kann Präsenzunterricht angeboten werden.
Bis Ende Januar wird es für die Klassen 1 bis 7 und alle Klassenstufen in SBBZ wieder eine Notbetreuung an Schulen geben. Zu Unterrichtszeiten wird die Notbetreuung durch Lehrkräfte angeboten. Davor und danach wird das Angebot um eine städtische Notbetreuung in Schülerkernzeiten und Horten ergänzt.
Voraussetzung zur Wahrnehmung der Notbetreuung ist grundsätzlich, dass eine Betreuung des Kindes im privaten Umfeld nicht möglich ist. Die Erziehungsberechtigten müssen eine entsprechende Erklärung abgeben. Bitte geben Sie folgende Unterlagen ab, für
schulische Notbetreuung (abzugeben in der Schule)
städtische Notbetreuung (abzugeben in der Betreuungseinrichtung)
Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf neu an, auch wenn Ihr Kind im Dezember bereits die Notbetreuung besucht hat. Informieren Sie die Schule und/oder Betreuungseinrichtung bitte über den genauen Betreuungsbedarf (Tage/Uhrzeiten) Ihres Kindes. Die Notbetreuung orientiert sich am individuellen Bedarf. Sollte Ihr Kind bereits ab Montag, 11. Januar die Notbetreuung besuchen müssen, geben Sie spätestens dann die geforderten Unterlagen ab.
Stand der Informationen: 14. Januar 2021