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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung für Bürgerinnen und Bürger. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Weiterführende Informationen zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sind unter folgendem Link bereitgestellt: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich