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Parkhaus Marktplatz

Parkhaus Marktplatz

Das Parkhaus an der Hochburger Straße (Parkhaus Marktplatz) musste von der Stadt Emmendingen zum 30. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Das verlangte ein Gutachten zur statischen Tragfähigkeit, welches in einer Sitzung des Technischen Ausschusses und im Stadtgespräch am 17. Mai 2023 öffentlich vorgestellt wurde.

Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren

Daraufhin wurden der Stadtverwaltung Anfang Juli Unterschriftenlisten für ein Bürgerbegehren übergeben, dass entscheiden sollte, ob sich die Stadt Emmendingen „für eine Sanierung des Parkhauses einsetzt“.

Nach der Gemeindordnung entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Der Stadtrat hat dann mehrere Möglichkeiten: Neben der Möglichkeit, das Bürgerbegehren für zulässig oder unzulässig zu erklären, gibt es auch die Möglichkeit, sich den Inhalt des Begehrens zu eigen zu machen.
Genau das hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Juli vor der Sommerpause so einstimmig beschlossen. Das bedeutet, dass kein Bürgerbegehren durchgeführt wird, aber die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt wurde, sich für die Sanierung des Parkhauses einzusetzen.

Damit wird das Ziel des Begehrens erreicht und es muss deshalb nicht mehr durchgeführt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

In der gleichen Sitzung im Juli 2023 hat der Stadtrat die städtische Tochtergesellschaft, die Stadtbau Emmendingen GmbH, beauftragt, zu prüfen wie eine Sanierung bzw. (nur vergleichend) ein Neubau des Parkhauses an diesem Standort realisiert werden kann.

Im August fand jetzt ein Treffen zwischen der Stadt und den Geschäftsführern der Stadtbau Emmendingen GmbH im Rathaus statt. Alle relevanten Unterlagen für die beauftragte Machbarkeitsstudie wurden übergeben.
Jetzt sichtet die städtische Tochtergesellschaft die Unterlagen und führt entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch. Im zweiten Schritt werden dann Gespräche mit potentiellen Parkhausbetreibern geführt.

Ende dieses Jahres soll die Machbarkeitsstudie vorliegen und in der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Was tut die Stadt sonst noch für das Parken?

Insgesamt gibt es über 1.300 Parkplätze rund um die Emmendinger Innenstadt.

Ausweisung von Kurzzeit-Parkplätzen

Um auch aus Richtung der Hochburger Straße kurz das Auto kostenfrei abstellen zu können, hat die Stadtverwaltung in der Gartenstraße und in der Talstraße Parkplätze für Kurzzeitparkende ausgewiesen. Dort kann jetzt für eine Stunde mit Parkscheibe kostenfrei geparkt werden - vor allem für kurze Einkäufe oder Besuche in der Innenstadt eine gute Alternative.

 

Park-Suchverkehrs: Beschilderung und digitales Parkleitsystem

Um den Parksuchverkehr stärker auf wenig genutzte Parkplätze zu lenken, wird die Beschilderung des Parkleitsystems angepasst - vor allem im Hinblick auf den eher wenig genutzten sehr innenstadtnah gelegen Parkplatz Luisenstraße.
Ein neues digitales Parkleitsystem soll die Besucherinnen und Besucher der Stadt zukünftig digital auf freie Innenstadt-Parkplätze lenken.
Der erste Schritt des Projektes startet mit dem Parkplatz Rathaus.

Easy Park

Schon seit 2019 bietet die Stadtverwaltung auf allen städtischen Parkplätzen das einfache Bezahlen mit Easy Park an. Vorteil: Minutengenaue Abrechnung, einfache Verlängerung, zahlen auch ohne Kleingeld.

Öffentlichkeitsarbeit

Um die bestehenden Parkplätze noch stärker zu bewerben, hat die Stadt Emmendingen einen Park-Flyer erstellt, der in den Geschäften ausliegt. Alle Parkplätze mit Informationen zur Anzahl der Parkplätze, den Kosten und der Entfernung zur Innenstadt findet man auch in einer Online-Parkkarte.

Weiter zur Parkkarte zum Ausdrucken (PDF-Dokument, 6,40 MB, 20.06.2023)

Weiter zum Online-Parkplan

Fragen und Antworten zum Parkhaus

Zur Sondersitzung des Technischen Ausschusses und zum anschließenden Stadtgespräch im Mai 2023 konnten die Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die der Gutachter beantwortet hat:

Muss das Parkhaus aus Sicherheitsgründen zum 30.06.2023 geschlossen werden?

Das Gutachten mit beinhalteter Nachrechnung der Statik vom 31.01.2022 ergab, dass die Ausnutzung der statisch relevanten Bauteile teilweise über der zulässigen Ausnutzung liegt und daher das Parkhaus bis Mitte 2023 geschlossen werden muss, falls von einer Instandsetzung abgesehen wird. Bis dahin ist von einer ausreichenden Standsicherheit auszugehen.

Wie wurde die Frist zur Schließung festgelegt?

  • Wer hat die Frist zur Schließung festgelegt?
  • Warum nicht sofort und warum zum 30.06.2023?

Das Gutachten mit beinhalteter Nachrechnung der Statik vom 31.01.2022 ergab, dass die Ausnutzung der statisch relevanten Bauteile teilweise über der zulässigen Ausnutzung liegt und daher das Parkhaus bis Mitte 2023 geschlossen werden muss, falls von einer Instandsetzung abgesehen wird. Bis dahin ist von einer ausreichenden Standsicherheit auszugehen.

 

Wie hoch sind die Kosten?

  • Einschließlich des jährlichen Erhaltungsaufwands geht die Stadt bei einer Sanierung von Gesamtkosten in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro für eine Nutzungszeit von max. 30 Jahren aus.
  • Eine Instandsetzung im Betrieb ist nicht möglich.
  • Eine Sanierung hätte eine Schließung des Parkhauses für rund 2 Jahre zur Folge.
  • Für einen Neubau mit einer Nutzungszeit von mindestens 50 Jahren wurden Kosten in Höhe von 5,4 Millionen Euro errechnet.
  • Die Kosten stammen alle aus Anfang 2022. Daher ist mit wesentlichen Preissteigerungen zu rechnen.

Fragen zur Sanierung

  • Kann das Parkhaus bis zum Beginn einer Sanierung im Betrieb bleiben?
  • Wieviel Zeit hätte man zum Starten der Sanierungsarbeiten?
  • Wie viel Zeit beansprucht die Sanierung?

Die im Gutachten erläuterte Nachrechnung der Statik vom 31.01.2022 ergab, dass die Ausnutzung der statisch relevanten Bauteile teilweise über der zulässigen Ausnutzung liegt und daher das Parkhaus bis Mitte 2023 geschlossen werden muss. Auf keinen Fall dürfen weitere Chloride in den Beton eindringen. Das Parkhaus muss folglich, wie im Gutachten erläutert, bis zur Jahresmitte, also zum 30.06.2023, geschlossen werden. Bis dahin ist von einer ausreichenden Standsicherheit auszugehen.

Ein nahtloser Übergang von Schließung zur Sanierung ist nicht möglich, da allein die vorbereitenden Arbeiten mehrere Monate in Anspruch nehmen würden: Zunächst müssten für die Instandsetzungsplanung alle Maßnahmen ausführungsreif weitergeplant werden, dann die einzelnen Komponenten genau erörtert und festgelegt werden. Der Bauablauf müsste wegen der räumlichen Enge im Parkhaus organisatorisch sehr genau geplant werden. Dann erfolgt die Ausführungsplanung und schließlich die notwendigen Ausschreibungen, bevor mit der Sanierung vor Ort begonnen werden kann.

Technische Fragen zur Sanierung

  • Kann auch die Stahlkonstruktion vor Ort saniert werden?
  • Muss die Parkhauskonstruktion zwingend verzinkt werden bzw. gibt es alternativ normgerechte Beschichtungen?
  • In welcher Weise macht sich die alternative Beschichtung in der Kostenschätzung von 2,4 Mio € bemerkbar?

Die Stahlkonstruktion muss vor Ort saniert werden, da ein Ausbau nicht möglich ist. Daher ist eine Verzinkung keine Alternative (dafür müsste die Konstruktion abgebaut werden).Als Schutz ist eine 3-fache Kunststoffbeschichtung vorgesehen. Diese Form der Beschichtung ist in der Kostenberechnung berücksichtigt.

Ist Photovoltaik auf dem Dach möglich? Kann die heutige Konstruktion ein Stahldach mit PV tragen?

Das ist prinzipiell denkbar, muss aber für den Einzelfall konkret geprüft werden.

Welchen Zeitraum benötigt die Sanierung des Parkhauses, wenn ein gründlicher Sanierungsplan ausgearbeitet wird?

Zwei bis drei Jahre wird die Sanierung dauern.