Theodor-Ludwig-Straße mit Kaufhaus Krauss
Baumaßnahmen am ehemaligen Kaufhaus Krauss haben begonnen
Die Baumaßnahmen am Löwentor Emmendingen, dem ehemaligen Kaufhaus Krauss, begannen am Montag, 12. September 2022, mit Teil-Abbrucharbeiten der Firma Walther Keune-Bau GmbH & Co. KG.
Während der Vorbereitungs- und Bauzeit kann es zu Behinderungen oder Teilsperrungen kommen, wofür die Firma Unmüssig um Verständnis bittet. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Emmendingen teilt mit, dass eine Teilsperrung der Theodor-Ludwig-Straße vor dem Gebäude ab Montag, 5. September genehmigt wurde.
Rund 6.700 Quadratmeter neu vitalisierte Verkaufs- und Wohnfläche beleben zukünftig die Emmendinger Innenstadt.
Neben Gewerbe auf drei Ebenen ist auch eine Bebauung des Dachs mit zweistöckigen Appartements zum Wohnen geplant. Für das Untergeschoss, das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss sind Handelsflächen vorgesehen. In den Geschossen darüber entstehen 38 moderne (Miet-)Wohnungen in unterschiedlichen Größen (25 bis 90 m²), jeweils mit Terrasse.
Für die Einzelhandelsflächen, so Projektentwickler Peter Unmüßig im Pressetermin am 13. September, sind fast alle Mietverträge schon geschlossen. Bisher sind Vertragspartner der Drogeriemarkt DM, die Optikerkette Fielmann und der Nonfood-Händler TEDI.
Das gesamte Projekt ist in allen Ebenen über behindertengerechte Aufzugsanlagen barrierefrei zugänglich und es sind mindestens 94 Fahrradabstellplätze vorgesehen.
Ein Hauptmerkmal der Fassadengestaltung stellen drei große Torbögen dar, ebenerdig ist Gastronomie geplant.
Die Fertigstellung ist für Ende Mai 2025 geplant.
Zeitplan: Was? Wann?
2004/2005
2004: Wehrle Werk AG und Stadt erarbeiten zusammen einen „Masterplan“, der die planerische Grundlage für die künftige Entwicklungen auf dem Areal des Wehrle-Werks abbildet. Zu dieser Zeit wurde seitens der Wehrle Werk AG die Aufgabe des Betriebs in der Innenstadt erwogen. Der Masterplan sieht neben der Herstellung der historischen Wegebeziehung (ehemalige Bismarck-und Schlosserstraße) ebenso eine Wegeverbindung auf den Marktplatz und – stellenweise- eine Öffnung des Mühlbaches vor.
2005: Der Masterplan wurde 2005 im Stadtrat als Planungsgrundlage beschlossen. Dieser wurde bislang nicht realisiert, weil der Betrieb der Wehrle Werk AG in der Innenstadt nicht eingestellt oder an einen anderen Ort verlagert wurde.
Im Zuge der Insolvenz der Kaufhaus Krauss GbR wurden Teile des Masterplans (Öffnung des Marktplatzes durch eine Wegebeziehung Richtung Areal der Wehrle Werk AG), durch die Unmüssig Bauträgergesellschaft mbH aufgegriffen. Die Wegebeziehung wurde im Bebauungsplan „Theodor-Ludwig-Straße“ aufgenommen.
Den Masterplan können Sie hier anschauen.
Legende:
Die, in der Legende zum Masterplan aufgeführten, Nutzungen und Wohnformen entstammen der Baunutzungsverordnung. Die Vorgaben der Baunutzungsverordnung sind von allen Städten und Gemeinden in Deutschland zu beachten. Diese regelt, welche „Art der baulichen Nutzung“ auf Grundstücken festgelegt werden kann. Den vollständigen Text können Sie hier abrufen: www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BauNVO.pdf
Hier ein Kurzüberblick welche Nutzung nach dem Masterplan zulässig wäre:
§ 4 Allgemeine Wohngebiete (WA)
(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, sowie nicht störende Handwerksbetriebe
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2. sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe
3. Anlagen für Verwaltungen
4. Gartenbaubetriebe
5. Tankstellen
§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
(1) Besondere Wohngebiete sind überwiegend bebaute Gebiete, die aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger in Absatz 2 genannter Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnnutzung erhalten und fortentwickelt werden soll. Besondere Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen; sie dienen auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sonstigen Anlagen im Sinne der Absätze 2 und 3, soweit diese Betriebe und Anlagen nach der besonderen Eigenart des Gebiets mit der Wohnnutzung vereinbar sind.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften
3. sonstige Gewerbebetriebe
4. Geschäfts- und Bürogebäude
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung
2. Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind
3. Tankstellen
(4) Für besondere Wohngebiete oder Teile solcher Gebiete kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Absatz 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, dass
1. oberhalb eines, im Bebauungsplan bestimmten Geschosses, nur Wohnungen zulässig sind oder
2. in Gebäuden ein, im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
§ 6 Mischgebiete
(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
(2) Zulässig sind
1.Wohngebäude
2.Geschäfts- und Bürogebäude,
3.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
4.sonstige Gewerbebetriebe
5.Anlagen für Verwaltungen, sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
6.Gartenbaubetriebe
7.Tankstellen
8.Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind
(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 außerhalb der in Absatz 2 Nummer 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.
§ 7 Kerngebiete
(1) Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.
(2) Zulässig sind
1.Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude
2.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten
3.sonstige, nicht wesentlich störende, Gewerbebetriebe
4.Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
5.Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen
6.Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter
7.sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
2.Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.
(4) Für Teile eines Kerngebiets kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Absatz 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, dass
1.oberhalb eines, im Bebauungsplan bestimmten Geschosses, nur Wohnungen zulässig sind oder
2.in Gebäuden ein, im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
Dies gilt auch, wenn durch solche Festsetzungen dieser Teil des Kerngebiets nicht vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient.
2009 bis 2013
2009
Insolvenz der Krauss GbR
2011
Stadt tritt in das Erbbaurecht der Krauss GbR aufgrund der Insolvenz ein
2010-2013
Objektgesellschaft Olymp Sigma will das Gebäude vom Insolvenzverwalter kaufen
Presseartikel Badische Zeitung vom 6.12.2011
2014
27.03.2014
Objektgesellschaft Olymp Sigma ist nicht mehr Vertragspartner. Der Insolvenzverwalter nimmt Gespräche mit der Unmüssig Bauträgergesellschaft auf (Abriss des Kaufhauses als Planungsgrundlage).
Presseartikel Badische Zeitung vom 27.03.2014
Presseartikel Badische Zeitung vom 12.06.2014
2014
Es finden Kaufgespräche mit Miteigentümern des Kaufhaus-Areals statt.
Presseartikel Badische Zeitung vom 10.10.2014
21.10.2014
Stadtrat fasst den Aufstellungsbeschluss „Bebauungsplan Theodor-Ludwig Straße“ in öffentlicher Sitzung.
Vorlage mit Anlagen zum Stadtratsbeschluss
12.07.2014
Veranstaltung des "Arbeitskreis Innenstadt" (Treffen des Emmendinger Gewerbes) zum Thema Kaufhaus Krauss.
Presseartikel Badische Zeitung vom 12.07.2014
19.11.2014
Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Theodor-Ludwig-Straße".
2015 bis 2016
11.03.2015
Fima Unmüssig stellt beim Wirtschaftsbankett die Planungen vor
Presseartikel Badische Zeitung vom 12.03.2015
2015
Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin und der Stadt
Presseartikel Badische Zeitung vom 11.12.2015
30.06.2016
Der "Arbeitskreis Innenstadt" (Gewerbetreffen) diskutiert die Planungen zum Kaufhaus Krauss.
27.10.2016
Stadt führt die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan "Theodor-Ludwig-Straße" durch
Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
16.11.2016
Probebohrungen auf dem Kaufhaus-Areal zur Tragfähigkeit des Untergrundes
Presseartikel Badische Zeitung vom 16.11.2015
2017
27.06.2017
Grundsätzliche Billigung des Bebauungskonzeptes durch den Stadtrat
Vorlage und Beschluss, TOP 15
04.07.2017
"Arbeitskreis Innenstadt" (Gewerbetreffen): Grundsatzbilligung des Konzepts "Neuer Markt"
24.05.2017
Verträge zwischen Grundstückseigentümern/Stadt und Investor werden protokolliert.
Presseartikel Badische Zeitung vom 24.05.2017
17.07.2017
"Arbeitskreis Innenstadt" (Gewerbetreffen): Neuer Markt, Zeitplan, Gestaltung
13.12.2017
Anträge auf Abbruchgenehmigungen des Parkhauses und des Kaufhauses werden gestellt
19.12.2017
Vorstellung des Gestaltungskonzepts "Neuer Markt" im Stadtrat
Vorlage und Beschluss, TOP 4
2018
15.01.2018
Stadt führt dritte Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan "Theodor-Ludwig-Straße" durch
Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
25.01.2018
Der "Arbeitskreis Innenstadt" (Gewerbetreffen) diskutiert den Bebauungsplanentwurfs
20.03.2018
Der Oberbürgermeister stellte dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 20.03.2018 eine Präsentation zu den bis jetzt erfolgten Planungen für diesen Bereich vor. Der Stadtrat ließ mit 7 Gegenstimmen, einer Stimmenthaltung und und 16 Ja-Stimmen das Bürgerforum „Bebauungsplan Theodor-Ludwig-Straße“ zu. Im Rahmen der Beteiligung besteht nun ein Rede-, Vorschlags-, Antrags-und Anhörungsrecht. Das Beteiligungsforum hat seinen Wirkungskreis im Rahmen des Bebauungsplanes Theodor-Ludwig-Straße. Als Forumssprecher wurde Peter Epp, als Verwaltungspate Herr Schmitz benannt.
Vorlage und Beschluss, TOP 3
14.06.2018
Der Stadtrat hat in der Sondersitzung mehrheitlich entschieden, dass der Bebauungsplan Theodor-Ludwig-Straße für das Areal des ehemaligen Kaufhauses in die Offenlage geht und die Stellplatz- und Gestaltungssatzung für diesen Bereich aufgehoben werden. Mit der Offenlage des Bebauungsplanes kann die öffentliche Diskussion über die einzelnen Punkte beginnen und alle Einwohnerinenn und Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken einzubringen.
Vorlage und Beschluss, TOP 3, 4, und 5
26.06.2018 und 21.07.2018
Am 26. Juni und am 21. Juli 2018 stellten Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Leiter des Fachbereichs Planung und Bau Rüdiger Kretschmer bzw. Stadtplaner Karl-Josef Schmitz und Bürgerreferentin Karin-Anne Böttcher das dreidimensionale Architektur-Modell des „Neuen Marktes“ direkt auf dem Emmendinger Marktplatz und in der Markgrafenstraße vor.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anmerkungen an der dafür vorgesehen Pinnwand zu hinterlassen. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger werden im Anschluss dem Stadtrat übergeben.
06.08.2018
Alle Einwohnerinnen und Einwohner konnten bis zum 6. August 2018 ihre Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan vorbringen. Am 6. August endete die Offenlage des Bebauungsplans.
23.10.2018
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung die zweite Offenlage des Bebauungsplanentwurfs. Bis zum 17.12.2018 liegt der geänderte Bebauungsplanentwurf im Fachbereich 3 aus. Während diesere Zeit können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden.
2019
18.03.2019:
Die Unternehmensgruppe Unmüssig hat sich dazu entschlossen, das über Jahre geplante Projekt „Neuer Markt“ in Emmendingen nicht zu realisieren.
- Pressemitteilung der Unternehmensgruppe Unmüssig vom 18.03.2019
- Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 18.03.2019
10.09.2019:
Nach konstruktiven gemeinsamen Gesprächen im Rathaus fand am Dienstag, 10.09.2019 ein Informationsabend für Einwohnerinnen und Einwohner im Wehrle-Werk statt. Den ca. 200 Interessierten wurde vom Wehrle Werk ein Überblick über Planungsentwürfe zur Umgestaltung des Firmenareals südlich um die Werkshallen gegeben. Danach stellte die Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden mbH neue Entwürfe für die Bebauung des ehemaligen Kaufhaus Krauss vor.
Im Anschluss beantworteten Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Heiner Steinberg, Vorstand der Wehrle Werk AG und Hans-Peter Unmüßig, Geschäftsführer der Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden mbH, die Fragen des Publikums.
22.10.2019:
Der Gutachter stellt in öffentlicher Sitzung sein Gutachten zum Parkhaus Stadtmitte vor, Kenntnisnahme, TOP 10.
2020
30.03.2020:
Bei der Baurechtsbehörde der Stadtverwaltung Emmendingen wurde am Montag, 30. März der Bauantrag zum Grundstück Kaufhaus Krauss durch die Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden mbH eingereicht. Der Bauantrag bezieht sich auf die vom Bauträger vorgeschlagene kleine Lösung, die eine Sanierung des Bestandes auf seinem Grundstück vorsieht.
2021
27.04.2021:
In der Stadtratssitzung am 27. April 2021 informierte Oberbürgermeister Stefan Schlatterer den Stadtrat über den Bauantrag zur Neugestaltung des ehemaligen Kaufhaus Krauss. Nach einem umfangreichen Bauantragsverfahren und der Vorlage von Gutachten zu Geruch und Lärm steht der Revitalisierung des Kaufhaus Krauss nichts mehr im Wege und die Baugenehmigung kann erteilt werden. Von der Baugenehmigung umfasst ist die äußere Umgestaltung der Gebäudehülle, die neue „grobe“ Innenaufteilung mit gewerblicher Nutzung im UG, EG und im 1. Obergeschoss, die Erschließungsanlagen (wie z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Rolltreppen) sowie haustechnischen Einrichtungen und Haustechnikräume, sowie im 2. und 3. Obergeschoss den Neubau von 26 Wohnungen.
2022
28.06.2022:
Nachdem die Stadt schon Ende April 2021 die Baugenehmigung für das ehemalige Kaufhaus Krauss erteilt hatte, wurde nun vom Projektentwickler Unmüssig nochmals eine Änderung eingereicht.
Gegenstand des geänderten Bauantrages zur Umplanung des Löwentors sind die Errichtung von insgesamt 38 anstelle von 26 Wohnungen, die Errichtung eines Drogeriemarktes und eines Optikergeschäfts im Erdgeschoss und Änderungen an der Fassade, im Bereich des Daches und im Inneren des Gebäudes. Außerdem sind Änderungen bei den Freiflächen, wie Fahrradstellplätze und Kinderspielplatz, eingereicht worden. Größe und Umfang des geplanten Gebäudes dagegen sind gleichgeblieben. Auch der angepasste Bauantrag wurden von der Baurechtsbehörde der Stadt Emmendingen nach § 34 BauGB genehmigt. Darüber informiert die Verwaltung den Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Juni.
Die im April 2021 erteilte Baugenehmigung umfasste bereits die Entkernung des Bestandsgebäudes inklusive des Teilrückbaus. Nach statischer Untersuchung des Bestandsgebäudes wurde festgestellt, dass weitere Abbruchmaßnahmen und statische Ertüchtigungsarbeiten erforderlich sind, die im Rahmen der Änderungsbaugenehmigung mit erteilt werden. Die Stadtverwaltung drängt nun auf einen zügigen Beginn der Baumaßnahmen: „Von unserer Seite aus sind alle Bedingungen für den Abbruch und die Baumaßnahmen erfüllt. Wir erwarten jetzt vom Projektentwickler den Beginn der Abbrucharbeiten, die bereits für das letzte Jahr angekündigt waren“, so Oberbürgermeister Stefan Schlatterer.
05.09.2022:
Die Baumaßnahmen am Löwentor Emmendingen, dem ehemaligen Kaufhaus Krauss, beginnen am Montag, 12. September 2022, mit Teil-Abbrucharbeiten der Firma Walther Keune-Bau GmbH & Co. KG. Am 1. Dezember 2022 starten die eigentlichen Bauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des Projektes.
Während der Vorbereitungs- und Bauzeit kann es zu Behinderungen oder Teilsperrungen kommen, wofür die Firma Unmüssig um Verständnis bittet. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Emmendingen teilt mit, dass eine Teilsperrung der Theodor-Ludwig-Straße vor dem Gebäude ab Montag, 5. September genehmigt wurde.
12.2022:
geplanter Beginn Rohbau
2023
29.08.2023
Die Bauarbeiten beim „Löwentor“-Projekt, dem Umbau des ehemaligen Kaufhaus Krauss in der Emmendinger Innenstadt, sind unterbrochen. Das Landratsamt hat am Dienstag, 29. August, einen vorläufigen Baustopp wegen zu starkem Baulärm bei der Betonsanierung verhängt. Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Landratsamtes hat hierzu eine Verfügung erlassen. Die Bauarbeiten wurden umgehend eingestellt und ruhen jetzt bis auf Weiteres.
Beim Landratsamt waren Beschwerden wegen der hohen Lärmbelästigung eingegangen. Der Lärm entstand bei der Betonsanierung im Inneren des Gebäudes.
Das Landratsamt hat die Firma aufgefordert, ein Konzept mit Schallschutzmaßnahmen zu erstellen. Sobald dies vorliegt und der Lärmschutz umgesetzt und eingehalten wird, können die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden.
2024
Der Innenausbau startet im Sommer 2024.
Die Gesamtfertigstellung ist für Ende Mai 2025 avisiert.