Gestalten Sie mit
Bürgerbeteiligung in Emmendingen
Die aktive Beteiligung der Bürgerschaft an der Entwicklung der eigenen Stadt gehört zur selbstverständlichen kommunalen Praxis in Emmendingen. Emmendingen beschreitet einen Weg der kooperativen, mitgestaltenden Bürgerbeteiligung und bietet verschiedene Möglichkeiten an, interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Dialog mit der Stadt zu erleichtern.
In den aufgeführten Kategorien können Sie sich über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in Emmendingen informieren und selbst auch Ideen und Standpunkte einbringen.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Kontakt Bürgerbeteiligung
Anregungen von Bürgerinnen und Bürger zur Bürgerbeteiligung der Stadt Emmendingen werden gerne buergerbeteiligung(@)emmendingen.de oder Telefonnummer: 07641 452-3232 entgegen genommen.
1. Gelegenheit nutzen: „Fragen der EinwohnerInnen in der Stadtratssitzung“
Vor und nach jeder öffentlichen Sitzung des Stadtrates und seiner einzelner Ausschüsse (Betriebsausschuss, Technischer Ausschuss, Kultur-und Sozialausschuss und Hauptausschuss) haben Sie die Möglichkeit, Fragen an den Oberbürgermeister zu stellen.
Falls die Frage in der Sitzung nicht beantwortet werden kann, erhalten Sie die Antwort im Nachgang schriftlich. Wann eine öffentliche Sitzung stattfindet, sehen Sie im Amtsblatt, auf unsere Homepage und im Schaukasten vor dem Rathaus. In der Regel beginnen die öffentlichen Sitzungen immer um 18 Uhr.
2. Teilnahme an Stadtgesprächen, Ortschaftsrunden und Beteiligungsprojekten
Stadtgespräche finden regelmäßig zu aktuellen Projekten und /oder Themen in Emmendingen statt. Wann und wo diese stattfinden erfahren Sie im städtischen Amtsblatt. Die Ergebnisse werden auf unserer Website dokumentiert:
Ergebnisberichte Stadtgespräche
Auch in den Ortschaften finden Stadtgespräche statt. Zusätzlich gibt es in regelmäßigen Abständen die "Ortschaftsrunden" mit dem Oberbürgmeister, ergänzt durch thematische Rundgänge wie "Radrunden" und "Waldrunden".
Zusätzlich informiert das Stadtplanungsamt über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zusammenhang mit Bebauungsplänen und anderen Verfahren der Bauleitplanung. Hier finden Sie alle Informationen zu laufenden Beteiligungsverfahren.
Darüber hinaus gibt es seit 2021 auch verschiedene Möglichkeiten der Online-Beteiligung auf unserem Beteiligungsportal „mitreden.emmendingen.de“. Hier werden die Beteiligungsprojekte der Stadt Emmendingen beschrieben und dokumentiert.
3. Kontakt zu den Beteiligungsforen aufnehmen
Seit 2012 können Bürgerinnen und Bürgern in Emmendingen sogenannte „Beteiligungsforen“ gründen. Sie müssen hierfür mindestens fünf Bürger_innen sein und ein Anliegen/Thema im Entscheidungsbereich des Stadtrates haben. Die Beteiligungsforen haben in den öffentlichen Gremiumssitzungen (z.B. Stadtrat, Ortschaftsrat, Ausschüsse), in denen das Forumsthema behandelt wird, ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht.
4. Formular „Bürgermeldung“ ausfüllen
Über die Homepage der Stadt Emmendingen können Sie jederzeit digital Hinweise geben oder Mängel melden, die Sie im Stadtgebiet entdeckt haben.
Die Meldung geht per E-Mail an die Beauftragte für Bürgeranliegen im Büro des Oberbürgermeisters und wird von dort an den zuständige Abteilungen im Haus verteilt.
Weiter zum Formular Bürgermeldung
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, über die "CityApp" der Stadt Emmendingen eine digitale Bürgermeldung zu machen.
5. Kontakt mit dem Oberbürgermeister
Viele Bürger_innen wünschen den direkten Kontakt mit dem Oberbürgermeister der Stadt Emmendingen, Stefan Schlatterer.
Oberbürgermeister Stefan Schlatterer
Telefonnummer: 07641 452-1000
E-Mail schreiben
Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin mit Herrn Oberbürgermeister Schlatterer vereinbaren. Hierfür können Sie das Sekretariat von Herrn Schlatterer wie folgt kontaktieren:
Sekretariat des Oberbürgermeisters
Telefonnummer: 07641 452-1001
E-Mail schreiben
6. Kontakt mit den gewählten Stadtratsmitgliedern
Auf der Homepage der Stadt Emmendingen finden Sie alle gewählten Mitglieder_innen des Stadtrates sowie die Ortschaftsräte. Dort können Sie die Postadressen sehen und auch die jeweilige Parteizugehörigkeit. Die einzelnen Parteien haben in der Regel eigene Internetauftritte, wo zusätzliche Kontaktmöglichkeiten hinterlegt sind.
7. Bürgerentscheid und Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden. Hierunter fallen z.B. die Errichtung oder Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Kindergärten oder Schulen.Ein Bürgerentscheid kann von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Der Stadtrat kann auch selbst mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder_innen entscheiden, zu einer bestimmten Angelegenheit einen Bürgerentscheid durchzuführen. Vor einem Bürgerentscheid werden die Bürgerinnen und Bürger über die Auffassung des Stadtrats, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und gegebenenfalls den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zu dieser Angelegenheit informiert.
Der Bürgerentscheid wird ähnlich wie eine Bürgermeisterwahl durchgeführt und findet an einem Sonntag statt.
Die Frage auf dem Stimmzettel muss so formuliert sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen ("Quorum"). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat über die Angelegenheit.
Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Stadtrats. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Hinweis: Bürgerentscheid und Bürgerbegehren sind nicht möglich über:
- Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist
- Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung
- die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten
- die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Feststellung der Jahresabschlüsse
- Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte
- Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses
- Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren
8. Einwohnerversammlung
Die Einwohnerversammlung fördert die direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Einwohnerschaft. Hier wird über wichtige kommunale Angelegenheiten gesprochen und man kann sich im direkten Gespräch mit der Verwaltungsspitze informieren.
Die Einwohnerversammlung ist eine gute Möglichkeit des direkten Austausches mit der Stadtverwaltung. Der Stadtrat soll in der Regel einmal im Jahr oder nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen. Der Oberbürgermeister lädt dazu ein; der Stadtrat entscheidet über die Tagesordnung.