Ihr digitaler Service bei der Gewerbebehörde
Formulare
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte
Antrag Marktfestsetzung nach §69 GewO
Antrag nach §33c Abs. 1 GewO (Spielgeräte)
Antrag nach §33c Abs. 3 GewO (Geeignetheit Aufstellung)
Antrag nach §34a GewO (Bewachungsbetrieb)
Antrag nach §34b GewO (Versteigerergewerbe)
Antrag Erlaubnis Pfandleihgewerbe §34 GewO
Antrag nach §41 LGlüG (Spielhalle)
Antrag auf Sperrzeitverkürzung §18 GastG
Antrag Stellvertretungserlaubnis §9 GastG
Antrag vorübergehender Gaststättenbetrieb (PDF-Dokument, 168,17 KB)
Gewerbean-, -um- und -abmeldung
Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zu Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Die Formulare finden Sie untenstehend. Sie können diese ausdrucken und von Hand (bitte gut lesbar) ausfüllen. Die ausgefüllten Vordrucke können Sie uns auf jedem Weg (per Post, per Fax, eingescannt als PDF-Datei, als E-Mailanhang oder auch persönlich) zukommen lassen.
Häufig sind vor Betriebsaufnahme Fragen zur Rechtsform, zur baurechtlichen Zulässigkeit, zu notwendigen Genehmigungen oder zum Handwerksrecht zu klären. Zur Klärung dieser Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg zur Verfügung. Für Gewerbean-, -um-, abmeldungen werden Gebühren in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Gewerberegister - Auskunft beantragen
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- Name,
- betriebliche Anschrift und
- angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
- Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Ihr berechtigte Interesse können Sie z.B. durch
- Schuldtitel,
- Vertragskopien oder
- Rechnungen
nachweisen.
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. Bitte legen Sie der Anfrage einen entsprechenden Verrechnungsscheck bei.
Führungszeugnis online
Im folgenden Flyer erfahren Sie, wie Sie ganz einfach Ihr Führunsgzeugnis in fünf Schritten online beantragen können.