Wahlen
Bundestagswahl 2025 am Sonntag, 23. Februar
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages (20/14400) hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.
Bundestagswahl 2025
Die Legislaturperiode des 20. Bundestages hat mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Der reguläre Termin für die nächste Wahl musste deshalb innerhalb der Zeitspanne vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025 liegen. Als Termin für die Bundestagswahl 2025 hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ursprünglich den 28. September 2025 festgelegt. Eine entsprechende Anordnung fertigte er Ende August aus, nachdem zuvor das Bundeskabinett den Termin empfohlen hatte.
Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) ist am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.
Wer darf den Bundestag wählen?
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (30.12.2024)
Aktuelle Infos zur anstehenden Bundestagswahl
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025 werden in den nächsten Tagen durch die Deutsche Post an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen muss bis zum 02.02.2025 erfolgt sein. Wahlberechtigte, die bis zu dem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Emmendingen.
Wahllokale
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten wichtige Informationen zur Teilnahme an der Wahl, insbesondere zu den Wahllokalen. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal.
Briefwahl beantragen
Die Wahlbenachrichtigung kann auch zur Beantragung der Briefwahlunterlagen verwendet werden. Auch wenn die Beantragung der Briefwahl bereits erfolgen kann, ist jedoch noch etwas Geduld gefragt, bis die Briefwahlunterlagen versendet werden können.
Aufgrund der vorgezogenen Wahl erfolgt die Lieferung der Stimmzettel erst am 07.02.2025. Daher kann der Service der Briefwahlversendung, oder der Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgeramt nicht vor dem 10.2.2025 angeboten werden. Die Stadtverwaltung Emmendingen bittet die Wahlberechtigten deshalb um Verständnis.
Die Personen die sich für die Briefwahl entscheiden, bitten wir den Antrag frühzeitig zu stellen. Nutzen Sie dafür die Möglichkeit der schnellen und einfachen Variante der Beantragung durch das Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder die Online Beantragung. Damit können Verzögerungen in der Zustellung vermieden werden. Diese Antragsvarianten bieten den Vorteil, dass der Abgleich mit den Daten der Wahlberechtigten bereits systemseitig erfolgen kann und somit eine schnellere Antragsbearbeitung durch das Wahlamt möglich ist.
Urnenwahl
Die Stadt Emmendingen hat 15 Urnenwahlbezirke eingerichtet, so dass ein reibungsloser Ablauf am Wahlsonntag gewährleistet werden kann.
Archiv der Wahlergebnisse für Emmendingen
Hier finden Sie die Wahlergebnisse für Emmendingen der letzten Jahre.