Stiftungen & Sammlungen
Spenden statt Geschenke
Nutzen Sie die Möglichkeit der Geburtstags- und Jubiläumsspende. Dabei verzichten Sie auf ein persönliches Geschenk und bitten stattdessen Ihre Gratulant_innen um eine Spende für eine der unten aufgeführten Einrichtung. Die Freude ist damit sicher doppelt so groß! Damit die Spende dem Anlass zugeordnet werden kann, wenden Sie sich bitte für die weitere Vorgehensweise an den_die genannte_n Ansprechpartner_in. Die Spender_innen erhalten innerhalb von 6-8 Wochen eine Zuwendungsbescheinigung.
Die Stadt Emmendingen unterhält die nachfolgend genannten Stiftungen, Sammlungen und förderbaren Einrichtungen. Um erfolgreich ihre Ziele und Zwecke verfolgen zu können, bittet die Stadt für diese Organisationen um Geldspenden. Alle Spender_innen erhalten von der Stadt eine entsprechende Spendenquittung.
Emmendinger Bürgerstiftung
Förderung von Initiativen der Bürgerschaft im sozialen, kulturellen, ökologischen und künstlerischen Bereich. Stichwort: „Bürgerstiftung“
Freiwillige Feuerwehr
Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung. Stichwort: „Feuerwehr“
Städtische Kindertagesstätten
Förderung der Erziehung. Stichwort: "Name der Einrichtung"
Weiter zu den Kindertagesstätten
Städtische Schulen
Förderung der Erziehung und Bildung. Stichwort: "Name der Schule"
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Städtische Wohlfahrts- und Geschwister-Link-Stiftung
Unterstützung sozial schwacher Menschen. Stichwort: „Städtische Wohlfahrtsstiftung“.Bitte im Feld „Verwendungszweck“ das jeweilige Stichwort angeben sowie für die Spendenquittung Ihre Adresse.
Spendenkonten:
Volksbank Breisgau Nord eG
BLZ: 680 920 00
Konto: 671 002
Sparkasse Freiburg-Nördl. Breisgau
BLZ: 680 501 01
Konto: 200 143 37
Emmendinger Vereine
Auch die Emmendinger Vereine nehmen selbstverständlich gerne Spenden entgegen. Spenden für die Vereine bitte auf dem jeweiligen Vereinskonto einzahlen. Die Vereine stellen die entsprechende Spendenquittung selbst aus. Wenn Sie einem Verein spenden möchten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Vereinsvorsitzenden.