Ihre Immobilie - kennen Sie den Marktwert?
Zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten gibt es bei den Gemeinden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse. Die Gutachter sind in Wertermittlungen qualifiziert und erfahren; sie werden vom Gemeinderat bestellt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Emmendingen beim Fachbereich 3, Planung und Bau, eingerichtet. Die Geschäftsstelle bereitet die Arbeit des Ausschusses vor und steht den Marktteilnehmern zur Beratung und Information zur Verfügung.
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt in Ihrem Auftrag ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken. Gerne informiert Sie die Geschäftsstelle über Vorgehensweise und Kosten. Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses ist die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge über Immobilien in Emmendingen anonymisiert erfasst sind.
Aus dieser Datensammlung werden die sogenannten Bodenrichtwerte abgeleitet - also die durchschnittlichen Quadratmeterpreise für Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet.
Grundstücksmarktbericht
Die Geschäftsstelle informiert Sie über den Emmendinger Grundstücksmarkt. Sie erhalten dort auch die Bodenrichtwertkarte für Emmendingen und die Ortschaften und den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Dieser Bericht macht das Marktgeschehen transparent und dient Ihnen als objektive Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
Die Jahresberichte 2006 - 2010 sind bei der Geschäftsstelle Gutachterausschusses zum Preis von 20 Euro erhältlich. Ab 2011 wurde die Gebühr auf 25 Euro festgesetzt. Der neueste Marktbericht für das Jahr 2016 kann bei der Geschäftsstelle erworben werden.
Kontakt
Fachbereich 3
Geschäftstelle des Gutachterausschusses
Herr Bury
Zimmer: 401
07641 452-3103
07641 452-3109
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Bodenrichtwerte
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.