Kaufpreissammlung
Kaufpreissammlung für den Landkreis Emmendingen
Die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung.
Jeder Kaufvertrag über ein bebautes oder unbebautes Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht wird gemäß §195 Baugesetzbuch von den Notaren den Gutachterausschüssen übersandt.
Die Kaufverträge werden von den Geschäftsstellen ausgewertet und in der Kaufpreissammlung erfasst. Diese werden durch Angaben aus Bebauungsplänen, Liegenschaftskataster, Bauplänen, Mittelungen der jeweiligen Städte/Gemeinden und Fragebögen an die Eigentümer, ergänzt.
Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann gegen eine Gebühr erteilt werden (z.B. für die Gutachtenerstellung durch Sachverständige). Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Kauffällen. Somit wird ein Rückschluss auf einzelne Grundstücke oder Personen ausgeschlossen.
Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte, für die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und wird bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten verwendet.