Bebauungspläne werden nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Im Lauf des Regelverfahrens haben alle Bürgerinnen und Bürger zweimal die Gelegenheit, die Planungen einzusehen und sich dazu zu äußern: während der "frühzeitigen Beteiligung" und während der "Offenlage". Meist finden in diesem Rahmen Informationsveranstaltungen statt, auf denen die Planungen vorgestellt werden.
Beteiligt werden außerdem die Nachbargemeinden, Behörden (z.B. Fachämter beim Landratsamt) und sog. "Träger öffentlicher Belange" (z.B. Energieversorger, Vereine, Naturschutzverbände), die aus ihrer Sicht Stellung zu den Planungen nehmen.
Alle aus der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren behandelt; private und öffentliche Interessen werden dabei untereinander und gegeneinander abgewogen. Dies kann dazu führen, dass Planungen überarbeitet oder geändert werden. Über das Ergebnis der Abwägung entscheidet der Gemeinderat.
Bebauungspläne werden vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Für ihre Aufstellung oder Änderung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes oder vereinfachtes Verfahren angewandt werden.