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Elternbeiträge

Neue Elternbeiträge für Betreuung in städtischen Einrichtungen ab 01.09.2024

Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung vom 25.07.2023 und 30.01.2024 die regelmäßige Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in städtischen und konfessionellen Kindertageseinrichtungen (Krippen und Kindergärten) und in der städtische Schulkindbetreuung (Schülerkernzeit, Schülerhort, ergänzende Betreuung an Ganztagsschulen) jährlich zum 1. September beschlossen.

In öffentlicher Sitzung vom 02.05.2024 wurde über die neuen Elternbeiträge ab 01.09.2024 informiert.

Übersicht neue Elternbeiträge (gültig ab 01.09.2024)   

Allen Familien in städtischen Betreuungseinrichtungen wird vorab ein neuer Gebührenbescheid durch die Stadtverwaltung zugesandt.

Sollten sich bei Betreuungseinrichtungen freier Träger Änderungen ergeben, so werden die Familien von ihren Einrichtungen/Trägern informiert.

Kinderbetreuung in städtischen Einrichtungen

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Schulkindbetreuung gelten für alle städtischen Einrichtungen in Emmendingen. In nicht-städtischen Einrichtungen können abweichende Elternbeiträge erhoben werden. Informationen erhalten Sie bei dem entsprechenden Anbieter.

Die nachfolgende Übersicht bietet wesentliche Informationen zu Elternbeiträgen sowie eine Aufstellung aller aktuellen städtischen Beiträge.

Übersicht der Elternbeiträge (Stand: 01.01.2024)

Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Kinderbetreuung entnehmen siehe Ortsrecht, Ziffer 4.3).

Finanzielle Unterstützung

Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass Betreuungs- und Essenskosten anteilig oder vollständig übernommen werden.

Informationen zur Bezuschussung und Übernahme der Kosten in der Kindertagesbetreuung erhalten Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Landratsamt Emmendingen oder im Menüpunkt Familien- und Sozialpass.

Informationen zur Übernahme des warmen Mittagessens in der Kindertagspflege, Kindertageseinrichtung oder Schule finden Sie im Beitrag Bildungs- und Teilhabepaket in der Rubrik Familienhilfen.

Wie wird eigentlich ein Platz in Krippe und Kindergarten finanziert?

Um einen Platz in einer Krippe und einem Kindergarten (= Kindertagesstätte = Kita) anzubieten, sind viele Dinge nötig:

  • Ein Gebäude mit Außengelände,
  • Mitarbeitende mit unterschiedlichen Qualifikationen und Fertigkeiten,
  • Möbel für die Gruppen-, Schlaf-, Bewegungs- und Speiseräume,
  • Toiletten und Waschräume für Kinder und Erwachsene,
  • Spielsachen, Bastelmaterial, Bücher,
  • Büroarbeitsplätze für die Kita-Leitung und Mitarbeitenden
  • und vieles mehr.

Die Finanzierung dieser sogenannten „Betriebskosten“ kommt von unterschiedlichen Beteiligten: dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Emmendingen (Kommune), dem Träger der Kitas und der Eltern.

Die Kommune ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 63% (Kindergarten) bzw. 68% (Krippe) der Personal- und Sachkosten, die einem Träger durch den Betrieb einer Kita entstehen, zu erstatten. Dafür bekommt die Kommune Geld vom Land (sog. „FAG-Mittel“), das sie für die Kitas verwenden muss. Darüber hinaus kann die Kommune Träger von Kitas zusätzlich finanziell fördern. Nicht alle Kosten, die einem Träger für den Betrieb einer Kita entstehen, sind zuschussfähig. Was genau von der Kommune bezuschusst werden kann, wird in einem Vertrag zwischen Träger und Kommune geregelt.

Je nach Träger (Kirche, Verein, gGmbH oder Privatperson) unterscheidet sich der jeweilige Anteil, den die Beteiligten übernehmen. Im Durchschnitt ist die Verteilung wie oben dargestellt.

Die Elternbeiträge decken im Idealfall 20% der Betriebskosten. Das empfiehlt der Städtetag gemeinsam mit den kirchlichen Verbänden. Weil die Kosten regelmäßig steigen, müssen auch die Elternbeiträge in kleinen Schritten regelmäßig angepasst werden.

Wollen Sie mehr erfahren?Hier finden Sie Details und Beispiele (PDF-Dokument, 201,65 KB, 23.11.2023).