Beteiligungsforen
Beteiligungsforen in Emmendingen
Es gibt in Emmendingen die Möglichkeit, die Zulassung als Beteiligungsforum zu beantragen. So kommen Sie vom passiven Anwesenheitsrecht in einer öffentlichen Stadtratssitzung zur aktiven Mitgestaltung bei Themen oder Projekten, die Ihnen wichtig sind. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Geschäftsordnung des Stadtrats in der jeweils gültigen Fassung.
Durch die Antragsrechte eines Beteiligungsforums können Sie aktiv an den Stadtrats- und Ausschusssitzungen teilnehmen und auf Augenhöhe Ihre Ideen und Vorschläge einbringen. Ihre Anregungen kann das zuständige Gremium dann in seine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Ziel eines Beteiligungsforums ist der Dialog mit den Bürger_innen und die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung. Beteiligungsforen im hier verstandenen Sinne ersetzen nicht die Entscheidungshoheit der gewählten Gremien; die zugelassenen Beteiligungsforen haben Beteiligungs- aber keine Entscheidungsrechte.
Gründung eines Beteiligungsforums
- Mindestens fünf Bürgerinnen bzw. Bürger aus Emmendingen schließen sich zusammen und beantragen bei der Stadtverwaltung schriftlich (postalisch oder elektronisch, etwa per Mail) zu einem bestimmten Thema, als Beteiligungsforum zugelassen zu werden.
- Beteiligungsforen sind in der Regel projektbezogen und beziehen sich auf konkrete Projekte der Stadtverwaltung oder vom Stadtrat zu entscheidende Vorgänge, die als Forumszweck genau definiert und eingegrenzt werden.
- Voraussetzung für die Zulassung ist, dass das Thema/der Zweck des Forums eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist, also vom Stadtrat geregelt bzw. beschlossen werden kann. Nicht zugelassen werden kann ein Beteiligungsforum, wenn dem Forumszweck geltendes Recht entgegensteht oder der Stadtrat keinen Einfluss nehmen kann (z.B. weil die Thematik nicht in die Zuständigkeit der Stadt fällt, oder der Stadtrat oder seine Ausschüsse nach der Hauptsatzung nicht zuständig ist).
- Der Zulassungsantrag wird bei der Stadtverwaltung eingereicht und durch Herrn Oberbürgermeister Schlatterer oder durch ein Viertel der Stadtratsmitglieder spätestens auf die Tagesordnung der übernächsten Stadtratssitzung gesetzt.
- Die Stadtverwaltung benennt einen Ansprechpartner/in (Verwaltungspate/-patin), bei dem/der sich die Forumsmitglieder informieren können. Das Forum benennt ein Mitglied als Sprecher/-in. Nur diese/r hat Rederecht in den städtischen Gremien.
- Der Stadtrat entscheidet in der Sitzung über die Zulassung als Beteiligungsforum und legt die Beteiligungsrechte für die beantragten Einzelvorhaben fest.
- Die Forumsarbeit beginnt: Eigene Anträge und Vorschläge werden vom Forum selbständig erarbeitet. Die Verwaltungspatin/der Verwaltungspate unterstützt die Forumsarbeit auf Wunsch. Das Forum bzw. der/die benannte Sprecher/-in hat in den Gremiumssitzungen (z.B: Stadtrat und Ausschüsse), in denen das Forumsthema behandelt wird, ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht.
Ende der Beteiligungsforen
Die Zulassung der Beteiligungsforen ist begrenzt auf eine Legislaturperiode des Stadtrates (vgl. § 30 Abs. 1 GemO, mithin auf 5 Jahre). Nach einer Kommunalwahl entscheidet der neu gewählte Stadtrat auf Antrag erneut über die Zulassung.
Beteiligungsforen zu Bebauungsplänen
Wird die Zulassung eines Beteiligungsforums im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens begehrt, ist die Antragstellung auf Zulassung bis zwei Monate nach Abschluss der erstmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB möglich, sofern zuvor im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Visualisierung der Baukörper veröffentlicht wurde.
Sofern keine erstmalige Beteiligung nach S.1 stattgefunden hat oder in der erstmaligen Beteiligung nach S. 1 keine Visualisierung vorgelegt wurde, ist die Zulassung während eines Bebauungsplanverfahrens immer zulässig. Ein zugelassenes Beteiligungsforum zu einem Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB automatisch aufgelöst.