Jahresabschluss
Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht
Die Stadt Emmendingen erstellt nach § 95 Gemo i. V. m. §§ 47 ff. GemHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss der Stadt Emmendingen ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufgestellt. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein und sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen enthalten und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darstellen.
Die Bestandteile des Jahresabschlusses der Stadt Emmendingen sind die Ergebnisrechnung mit den Teilergebnisrechnungen sowie die Finanzrechnung mit den Teilfinanzrechnungen und die Vermögensrechnung (Bilanz). Als weiterer Bestandteil werden ein erläuternder Rechenschaftsbericht, Anlagen zur Darstellung von Vermögen, Forderungen und Schulden und ein erläuternder Anhang für die Bilanz beigefügt.
Die Stadt Emmendingen stellt im Jahresabschluss dar, wie Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen sich im abgelaufenen Jahr entwickelt haben, stellt sie den Planansätzen gegenüber und ermöglicht so einen direkten Soll-Ist-Vergleich mit dem vor dem Haushaltsjahr aufgestellten Haushaltsplan. Dieser direkte Vergleich ermöglicht Abweichungen zum Haushaltsplan besser zu erkennen, um diese bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für die darauffolgenden Jahre zu berücksichtigen und der Stadt einen Überblick über Vermögen, Schulden und den tatsächlichen Ressourcenverbrauch zu verschaffen.