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Digitaler Bauantrag

Digitaler Bauantrag in Emmendingen

Die Stadt Emmendingen führt ab Januar 2022 den digitalen Bauantrag ein und digitalisiert die baurechtlichen Verfahren. Damit steht allen Bürger_innen und Unternehmen ein nutzerfreundlicher Online‐Prozess zur Verfügung.

Ab 1. Januar 2022 ist eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in digitaler Form bei der Stadt Emmendingen möglich.

Wir geben Ihnen hier alle notwendigen Informationen, die Sie für die digitale Antragstellung benötigen. Sie erhalten auch einen Überblick über die Anforderungen an die digitalen Unterlagen. Nur so ist gewährleistet, dass das Baurechtsamt Ihren Antrag elektronisch bearbeiten und möglichst zügig entscheiden kann.

So funktioniert die digitale Antragsstellung

Hinweise zur Registrierung

Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg

www.service‐bw.de ein.

Für die Registrierung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden‐Württemberg verantwortlich.

Digitale Verfahren

Ab 1. Januar 2022 ist eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in digitaler Form bei der Stadt Emmendingen möglich.

Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind.

Zugelassene Dateiformate

Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

Zugelassene Übermittlungswege

Für die Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg

www.service‐bw.de zu nutzen, die auch über die Internetseite der Stadt erreichbar sind (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO).

Nicht zulässig sind insbesondere eine Übermittlung von Anträgen per Mail an ein Postfach der Stadt oder eines städtischen Mitarbeitenden, eine Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Übermittlung auf einem Datenträger (zum Beispiel Stick oder Disc). Solche Übermittlungen führen zu keiner wirksamen Antragstellung, die Daten werden gelöscht oder vernichtet.

 

Vorgegebene Dateistrukturen

Die folgenden Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO).

Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO:

  • jedes Schriftstück ist als ein PDF einzureichen, mehrseitige Schriftstücke als Multi‐PDF. Eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einem Multi‐PDF ist nicht zulässig.
  • jeder Plan ist als einzelnes PDF einzureichen, digitale Planmappen/Planhefte dürfen nicht als Multi‐PDF eingereicht werden.

Dabei ist unter „Schriftstück“ ein Textdokument zu verstehen (also klassischer Schriftverkehr), unter „Plan“ jede Art von zeichnerischer Bauvorlage.

[Dokumenttyp]_[Bezeichnung]_[Jahr]_[Monat]_[Tag]_ [Flst.].pdf