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Digitaler Bauantrag

Die Baurechtsbehörde der Stadtverwaltung Emmendingen ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern ab dem 01.09.2024 eine rein digitale Antragsstellung. Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen. 

Der Gesamte Verfahrensabalauf wird nun über das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - abgewickelt.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur für Emmendingen und seine Ortschaften Kollmarsreute, Maleck, Mundingen, Wasser und Windenreute durchgeführt werden kann.

Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre 
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO 
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO 
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage, ausgenommen verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 50 Abs. 3 LBO
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO 
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO  
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO 

Video-Tutorial: Antragstellung und Bearbeitung

Schritt-für-Schritt zu Ihrer digitalen Antragstellung

Um Ihnen die Antragstellung in ViBa-BW zu erleichtern, zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt wie Sie erfolgreich einen Antrag online bei der Stadtverwaltung Emmendingen einreichen können.

1. Anmeldung

Um ViBa-BW nutzen zukönnen, benötigen Sie ein BundID-Konto.

Falls Sie noch über keine Konto verfügen, können Sie sich hier registrieren. Hierfür ist eine einmalige Authentifizierung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungs-Vorgang je nach Zugangsoption bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.

Nach der Erstellung eines BundID-Kontos können Sie sich in ViBa-BW anmelden.

 

Wichtig:

Die Einreichung der Antragsunterlagen muss nicht zwingend durch die Bauherrschaft erfolgen, sondern kann auch vom Entwurfserfasser übernommen werden. In diesem Fall ist jedoch eine Freizeichnung des Antrags durch die Bauherrschaft vor Einreichung erforderlich. Somit muss die Bauherrschaft über ein aktives BundID-Konto verfügen. 

2. Neuen Antrag erstellen

Nachdem Sie sich in ViBa-BW via BundID angemeldet haben, können Sie durch klicken auf die Schaltfläche "Neuen Antrag erstellen" den Prozess starten.

Möchten Sie gemeinsam mit Bauherren, Bauvorlagenberechtigten oder Dritten einen Antrag einreichen, wählen Sie bitte "Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen" aus.

Falls Sie schon einen Antrag erstellt, diesen aber nicht abgeschlossen haben, können Sie über einen Klick auf "Eingereichte Anträge und Anfragen" diesen fortsetzten oder einen Überblick über abgeschlossene Verfahren erhalten.

 

3. Wahl des baurechtlichen Verfahrens

Wählen Sie in der Übersicht das betreffenden Verfahren aus. Folgende Verfahren stehen Ihnen dabei zur Auswahl:

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Antrag auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre 
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO 
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO 
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage, ausgenommen verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 50 Abs. 3 LBO
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO 
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW 
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO 

Wichtige Informationen zu Vorraussetzungen und benötigten Unterlagen finden Sie bei den entsprechenden Verfahren auf ViBa-BW.

4. Antrag bearbeiten

Füllen Sie den Antrag nach den geforderten Vorgaben sorgfältig und gewissenhaft aus.

5. Anlagen korrekt hochladen

Digitale Bauvorlagen müssen vorgegebene Dateiformate und Strukturen vorweisen: 

  • jedes Schriftstück muss in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/A nach ISO 19005-1) nach § 3 Abs. 3 Satz1 LBOVVO übermittelt werden
    • mehrseitige Schriftstücke als Multi-PDF
    • eine Bündelung mehrerer Schriftstücke in einem Multi-PDF ist nicht zulässig
    • die Dateien dürfen nicht zur Bearbeitung gesperrt sein
  • jeder Plan ist als einzelnes PDF einzureichen
    • digitale Planmappen/Planhefte dürfen nicht als Multi-PDF eingereicht werden
  • die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zu
    • Dateiinhalt 
    • Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat und Tag (JJJMMMTTT) enthalten
    • Beispiel:
      • Grundriss EG_20240701.pdf
      • Baubeschreibung_20240701.pdf
    • anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO
 

6. Antrag freizeichnen und einreichen

Nachdem der Antrag nach den Vorgaben ausgefüllt und alle benötigen Unterlagen als Anlage zur Verfügung gestellt wurden, muss zum finalen einreichen der Antrag entsprechend vom

  • Entwurfsverfasser
  • Bauherren

freigezeichnet werden. Nach erfolgter Freizeichnung kann der Antrag endgültig eingereicht werden.

7. Nachreichen von Unterlagen

Sollte der eingereichte Antrag unvollständig sein, wird der Antragsteller über das integrierte Postfach in ViBa-BW benachrichtigt.

Unterlagen können dann im Portal bei dem entsprechenden Verfahren hochgeladen werden. 

Über die Schaltfläche "Eingereichte Anträge und Anfragen" können Sie sich zudem über den aktuellen Status Ihres Antrags informieren.

8. Abschluss des Verfahrens

Die Entscheidung über den gestellten Antrag erhalten Sie digital über ViBa-BW.

 

Gebühren & Fristen

Gebühren

Informationen zu anfallenden Gebüren der jeweiligen Antragsverfahren finden Sie unter Punkt D) Baurecht der Verwaltungsgebührensatzung.

Fristen

Die Fristen der baurechtlichen Verfahren lauten inkl. der Angrenzer- und Fachbehördenbeteiligung wie folgt:

  • Bauantrag: 3 Monate
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: 2 Monate
  • Bauvorbescheid: 2 Monate
  • Anträge auf Abweichungen / Ausnahme / Befreiung: 2 Monate