Standesamt
Trauungsorte in Emmendingen
Trauungen sind im Bürgersaal im Alten Rathaus am Marktplatz, im Sitzungssaal und im Trauzimmer im Neuen Rathaus in der Landvogtei 10 möglich. Im Lenzhäuschen am Schlossplatz können Sie sich von Mai bis September ebenfalls das Ja-Wort geben.
Außerdem stehen die Bürger- und Ortschaftsämter Kollmarsreute, Mundingen, Wasser, Windenreute, das Heimathaus in Windenreute, das Feuerwehrgerätehaus Mundingen und das Dorfgemeinschaftshaus in Maleck zur Verfügung.
Sitzplätze in den jeweiligen Räumlichkeiten:
- Emmendingen - Altes Rathaus Bürgersaal: 60 Personen (rollstuhlgerecht, 3,5 cm Schwelle an der Eingangstür)
- Emmendingen - Rathaus Sitzungsaal: 40 Personen (barrierefrei)
- Emmendingen - Rathaus Trauzimmer: 8 Personen (barrierefrei)
- Emmendingen - Lenzhäuschen: 8/12 Personen (nicht barrierefrei)
- Kollmarsreute - Ortschaftsverwaltung/Sitzungssaal: 40 Personen (nicht barrierefrei)
- Mundingen - Ortschaftsverwaltung/Sitzungssaal und 1.OG Trauzimmer: 49 bzw. 18 Personen (nicht barrierefrei)
- Mundingen - Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus 1. OG: 50 Personen (barrierefrei)
- Wasser - Ortschaftsverwaltung/Sitzungssaal: 25 Personen (nicht barrierefrei)
- Windenreute - Ortschaftsverwaltung/Sitzungssaal: 40 Personen (barrierefrei)
- Windenreute - Heimathaus: 70 Personen (barrierefrei)
- Maleck - Dorfgemeinschaftshaus: 80 Personen (barrierefrei)
Eheschließungstermine:
- Montag, Dienstag und Mittwoch: vormittags nach Absprache mit dem Standesamt
- Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
- Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Samstagstermine für Trauungen im Alten Rathaus 2024:
07.09. / 19.10. / 16.11. / 14.12.
Neubürgerinnen und Neubürger in Emmendingen
Bei Ihrer Ummeldung erhalten Sie im Bürgeramt im Rathaus, den Ortschaftsämtern und im Stadtteil- und Familienzentrum Bürkle-Bleiche als kleines Willkommensgeschenk die Neubürgermappe. Neben der aktuellen Bürgerbroschüre enthält diese auch ein Gutscheinheft mit Gutscheinen für Emmendinger Geschäfte und vielen interessanten Freizeittipps.
Zusätzlich findet jedes Jahr der Neubürgerempfang statt. Oberbürgermeister Stefan Schlatterer lädt dazu alle Neubürgerinnen und Neubürger herzlich ein. An diesem Tag wird Ihnen mit einer kleinen Präsentation die Stadt vorgestellt und es ist Gelegenheit mit Stadtrat und Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Herzlich willkommen in Emmendingen!
Die Große Kreisstadt Emmendingen heißt alle Emmendinger Babys mit einem Geschenk in Form einer Babydecke herzlich willkommen.
Sie erhalten das Geschenk mit den Geburtsurkunden beim Standesamt Emmendingen bzw. per Post über das Bürgeramt der Stadt Emmendingen, wenn der Geburtsort Ihres Kindes nicht Emmendingen ist.
Zusätzlich erhalten Sie die Informationsbroschüre für das "Programm STÄRKE" der Landesregierung.
Wir wünschen allen Familien für diesen spannenden und aufregenden Lebensabschnitt alles Gute.
Selbstbestimmungsgesetz
Am 01.11. 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG).
Mit dem SBGG haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten‐ oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern.
Die Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz muss drei Monate vorher angemeldet werden (ab 01.08.2024 möglich). Die Erklärung selbst kann ab dem 01.11.2024 abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt Emmendingen einen Termin.
Nach Ihrer Terminanfrage lassen wir Ihnen ein Formular zukommen, was Sie bitte für die schriftliche Anmeldung der Erklärung verwenden. Die Anmeldung der Erklärung erfolgt beim Standesamt Emmendingen ausschließlich schriftlich.
Die spätere Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist vom Standesamt zu beurkunden und muss daher beim Standesamt persönlich abgegeben werden.
Die Termine für die Beurkundung der Erklärungen finden ab dem 04.11.2024, also dem erstmöglichen Werktag, statt. Diese Termine werden gleich bei der Antragstellung/Anmeldung für die Erklärung vereinbart.
Wenn Sie nicht in Emmendingen geboren sind, wird zum persönlichen Termin im Standesamt Ihre Geburtsurkunde (in Kopie) benötigt, damit das Standesamt Emmendingen als Ihr Wohnsitzstandesamt eine Abschrift Ihrer Erklärung an Ihr Geburtsstandesamt schicken kann. Bei Ihrem Geburtsstandesamt muss Ihre Erklärung nach dem SBGG anschließend wirksam entgegengenommen und die Änderungen in Ihr Geburtenregister eingetragen werden. Erst danach kann ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass nach § 2 Absatz 3 SBGG mit der Erklärung die Vornamen zu bestimmen sind, die zukünftig geführt werden möchten und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen müssen.