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Bildung & Teilhabe

Bildungspaket und Teilhabe (BuT)

„Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das gilt besonders, wenn sie in Familien aufwachsen, die wenig Geld haben. Das Bildungspaket hilft diesen Kindern, dabei sein zu können: Im Sportverein, in der Musikgruppe, beim Mittagessen in Kita und Schule. Außerdem gibt’s Unterstützung für persönlichen Schulbedarf und Klassenfahrten. Und wer sich in der Schule schwer tut, bekommt eine Lernförderung. […] Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte gemeinsam mit den Kommunen, Jobcentern und allen Partnern vor Ort erreichen, dass möglichst alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen von diesen Leistungen profitieren denn sie haben ein Recht darauf!“

(Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales 2013-2017, Vorwort zur Broschüre „Das Bildungspaket“)

Welche Leistungen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket?

Schulbedarf

  • 150 € pro Schuljahr und Kind (100 € zum Schuljahresbeginn, 50 € zum 2. Halbjahr)
  • persönlicher Schulbedarf = Hefte, Stifte, Patronen, Schulranzen, Taschenrechner, Sportzeug, etc.

Lernförderung (Nachhilfe)

  • angemessene Lernförderung bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule
  • unabhängig von einer unmitttelbaren Versetzungsgefährdung
  • Förderbedarf muss im Vorfeld durch die Schule bescheinigt werden
  • Finanzierung eines konkreten Angebots, z.B. mehrere Nachhilfestunden oder Kurs

Schülerbeförderung

  • kostenlose Schülerbeförderung (z.B. Bus, Bahn) für Kinder, die auf die Beförderung zur Schule angewiesen sind
  • Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht von einem öffentlichen Träger (z.B. Stadt, Landkreis) übernommen werden

Mittagessen in Kita, Schule und Hort

  • Übernahme des warmen Mittagessens in der Kindertagspflege, Kindertageseinrichtung oder Schule

Ausflüge

  • ein- oder mehrtägige Ausflüge der Betreuungseinrichtung oder Schule
  • Übernahme der tatsächlich angefallenen Kosten, jedoch kein Taschengeld

Kultur, Sport und Freizeit

  • Übernahme von Kosten für die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  • monatlich pro Kind (bis 18 Jahre) bis zu 15 € für Musikunterricht, Sport, Kinder- oder Jugendgruppen und Freizeiten

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder, die oder deren Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XI)
  • Kinderzuschlag (§ 6 BKGG)
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL)

Wo können Leistungen zu Bildung und Teilhabe beantragt werden?

Beim Jobcenter Emmendingen. Für Empfänger_innen von

  • ALG II
  • Sozialgeld

Beim Landratsamt Emmendingen. Für Empfänger_innen von

  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach AsylbLG
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrem_Ihrer jeweiligen Ansprechpartner_in oder auf der Webseite Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen.

Weitere Informationen

Wenn Sie Interesse an zusätzlichen Informationen haben, erhalten Sie diese beim Landratsamt Emmendingen. Oder Sie werfen einen Blick in die Informationsbroschüre "Das Bildungspaket" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.