Am 28. Januar 2020 hat der Emmendinger Stadtrat das Stadtentwicklungskonzept „Mein EMMENDINGEN 2035“ verabschiedet - mit einer Änderung, für die 14 Mitglieder des Stadtrates gestimmt hatten: Das Gebiet Haselwald-Spitzmatten wurde aus der Sammlung sogenannter „Prüfflächen“ entfernt und als „zu entwickelnde Naturfläche“ in das Leitbild der Stadtentwicklung eingetragen.
Das Stuttgarter Büro Reschl Stadtentwicklung hat alle Handlungsfelder detailliert beschrieben, zusätzliche Hintergrundinformationen zusammengetragen und das Konzept mit Grafiken und Kartendarstellungen illustriert. Das Stadtentwicklungskonzept umfasst alle stadtentwicklungsrelevanten Themen wie "Demografie und gesellschaftlicher Wandel", "Landschaft, Ökologie und Klima", "Raumstruktur, Siedlungsentwicklung, Wohnen", "Wirtschaft, Handwerk, Landwirtschaft und Einzelhandel", "Soziale Infrastruktur, Bildung und Gesundheit", "Mobilität und Digitalisierung", "Naherholung, Tourismus und Kultur" sowie "Städtebauliche Gestalt und Identität". Zu diesen Handlungsfeldern sind "Grundsätze" und "Strategische Ziele" formuliert sowie zentrale "Projekte und Planungen" zur Umsetzung definiert worden.
Am 3. Dezember 2019 wurde der Ergebnisbericht im Technischen Ausschuss präsentiert. Hier stellte Büro Reschl erstmals öffentlich das übergeordnete „Leitbild“ für die Gesamtstadt mit vier "Entwicklungsperspektiven" vor: "Vernetzte Zwischenräume" - "Vielfältige Mobilität" - "Gelebtes Miteinander" - "Urbane Standortqualität".
Präsentation des Büros Reschl Stadtplanung im Technischen Ausschuss am 03.12.2019.
Am 10. Dezember 2019 stellten Oberbürgermeister Stefan Schlatterer und das Büro Reschl das Stadtentwicklungskonzept "Mein EMMENDINGEN 2035" in der Steinhalle der Bevölkerung vor. Nach einer Einführung waren die Gäste zum Rundgang entlang der Hallenwände eingeladen, um die auf großen Plakaten zusammengefassten Ergebnisse zu sichten und mit den Stuttgarter Planern ins Gespräch zu kommen. Die Plakate ließen Platz für Anmerkungen zur Umsetzung, der von den Bürgerinnen und Bürgern rege genutzt wurde (alle Tafeln in der Fotogalerie unten).
Ergebnispräsentation Stadtentwicklungskonzeptbei der Abschlussveranstaltung am 10.12.2019.
Was bedeutet eigentlich Prüffläche?
Bei den öffentlichen Präsentationen erläuterten die Vertreter des Büro Reschl, dass es sich bei den „Prüfflächen“ nicht um Bauerwartungsland, Bauflächen im Flächennutzungsplan oder überbaubare Fläche nach den Vorgaben eines Bebauungsplans handelt. Bevor auf diesen Prüfflächen überhaupt eine Siedlungsentwicklung stattfinden kann, sind zweistufige bauplanungsrechtliche Verfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in Verbindung mit umfassenden Untersuchungen, Beteiligungs- und Abwägungsprozessen erforderlich, die zweifelsfrei belegen, ob sich eine dieser Flächen für eine Bebauung eignet, oder eben nicht eignet. Die Durchführung von Bauleitplanverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt (siehe Grafik).