Aktuelles
Aktuelle Informationen rund ums Ehrenamt in Emmendingen
Auf dieser Seite werden aktuelle Termine, Projekte und Informationen zur Verfügung gestellt.
Marktplatz für gute Geschäfte am 26. März 2025
Der „Marktplatz“ bringt Unternehmen und gemeinnützige Organisationen aus der Region zusammen. Ziel ist der Aufbau von Kooperationen. Per „Speed-Dating“ lernen sich die Gesprächspartner kennen, tauschen sich aus und wägen eine mögliche Partnerschaft ab. Geld ist tabu.
Weitere Informationen hier.
Jugendförderung der Stadt Emmendingen 2025 für Vereine etc. - Anträge bis 31.3.25 einreichen
Die Stadt Emmendingen gewährt auch in diesem Jahr wieder einen Zuschuss für die Jugendarbeit in den Vereinen, kirchlichen Organisationen und Verbänden nach den bestehenden Richtlinien.
Seit 2024 wurden die Förderbeträge um 30%erhöht. Sie betragen aktuell bei
1. kulturellen Vereinen
- Blasmusikvereine, Orchester, Akkordeongruppen:
58,50 Euro / Jugendlicher - (Jugend-)Chöre, Gesangsvereine, Trachten-, Folklore-, Tanz- und Theatergruppen:
19,50 Euro / Jugendlicher - Fastnachtsvereine:
9,75 Euro / Jugendlicher
2. Sportvereinen
9,75 Euro / Jugendlicher
3. Jugendgruppen von kirchlichen Organisationen oder Verbänden
6,50 Euro / Jugendlicher
Ihrem Antrag entsprechend, wird Ihnen für die in Emmendingen wohnenden Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Jahrgänge 2007 – 2024) ein Zuschuss gewährt.
Maßgebend für die Förderung ist die Zahl der Kinder/Jugendlichen, wie sie sich aus der Mitgliederliste bzw. Verbandsmeldung zum 1. Januar 2025 ergibt.
WICHTIG: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die Vorlage einer detaillierten Mitgliederliste verzichtet. Bitte übermitteln Sie uns schriftlich durch ein Vorstandsmitglied, gerne auch per E-Mail, lediglich die Anzahl der Kinder/Jugendlichen verbunden mit Ihrer Versicherung, dass diese in Emmendingen wohnhaft sind.
Die Anträge für die Jugendförderung sind bis zum 31. März 2025 einzureichen.
Ansprechpartnerin:
Frau Stutz, Fachbereich 4,
Landvogtei 10, 79312 Emmendingen
Telefonnummer: 07641 452-4101
E-Mail schreiben
Die seit 1. Januar 2024 geltenden Richtlinien finden Sie im Ortsrecht der Stadt Emmendingen (Ziffer 3 Kulturpflege, 3.2 Richtlinien zur Förderung von Jugendarbeit)